Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 10 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Büsching, Bernd, Krummennaab, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Scharnagl-Neid, Marion, geb. Scharnagl,
Tirschenreuth, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
16.02.2026
Bezold |
HRB 2336: KEWOG Wohnen GmbH, Tirschenreuth, Bahnhofstraße 51, 95643 Tirschenreuth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Falkenberger Straße 10, 95643 Tirschenreuth.
HRB 2336: KEWOG Wohnen GmbH, Tirschenreuth, Bahnhofstraße 51, 95643 Tirschenreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Scharnagl-Neid, Marion, geb. Scharnagl, Tirschenreuth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2336: KEWOG Wohnen GmbH, Tirschenreuth, Bahnhofstraße 51, 95643 Tirschenreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Büsching, Bernd, Krummennaab, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Scharnagl-Neid, Marion, geb. Scharnagl, Tirschenreuth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
KEWOG Wohnen GmbH, Tirschenreuth, Bahnhofstraße 51, 95643 Tirschenreuth. Die KEWOG Projekt Fulda GmbH mit dem Sitz in Tirschenreuth (Amtsgericht Weiden HRB 4147) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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