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KEYMILE GmbH, Hannover (HRB 61069) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Wohlenbergstr. 3
30179 Hannover
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 61069
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KEYMILE GmbH aus Hannover war im Handelsregister Hannover unter der Nummer HRB 61069 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die KEYMILE GmbH ihren Standort nicht geändert. Die KEYMILE GmbH wies zuletzt drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.12.2021)

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Registermeldungen 16

Calendar 03.12.2015
Löschung

HRB 61069: KEYMILE GmbH, Hannover, Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Riverside KM Holding GmbH mit Sitz in Hannover am 30.11.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

Calendar 23.11.2015
Veränderung

HRB 61069: KEYMILE GmbH, Hannover, Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2015 mit der Riverside KM Holding GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 208693) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 19.11.2015
Veränderung

HRB 61069:KEYMILE GmbH, Hannover, Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2015 mit der Riverside KM Verwaltungs GmbH mit Sitz in politischer Gemeinde Brunn am Gebirge (Österreich) (Firmenbuch der Republik Österreich des Landgerichts Wiener Neustadt FN 358045 m) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 28.10.2015
Veränderung

HRB 61069:KEYMILE GmbH, Hannover, Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover.Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1,00 auf EUR 3.060.001,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Riverside KM Verwaltungs GmbH mit Sitz in politischer Gemeinde Brunn am Gebirge (Österreich) (Firmenbuch der Republik Österreich des Landgerichts Wiener Neustadt FN 358045 m) beschlossen. 3.060.001,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 05.05.2015
Vorgang ohne Eintragung

HRB 61069:KEYMILE GmbH, Hannover, Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover.Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 22.04.2015 eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme sind die Riverside KM Verwaltungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in politischer Gemeinde Brunn am Gebirge als übertragende Gesellschaft und die KEYMILE GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hannover als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:Die Riverside KM Verwaltungs GmbH ist eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich des Landesgerichts Wiener Neustadt unter FN 358045 m.Die KEYMILE GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Hannover unter HRB 61069.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die Riverside KM Holding GmbH, mit Sitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 208693, sowohl 100% an der Riverside KM Verwaltungs GmbH als auch zu 100% an der KEYMILE GmbH beteiligt ist. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Den Gläubigern der übernehmenden KEYMILE GmbH und der übertragenden Riverside KM Verwaltungs GmbH stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Riverside KM Verwaltungs GmbH und der KEYMILE GmbH die folgenden Rechte zu:Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Rechte der Gläubiger der deutschen KEYMILE GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG.Danach ist den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten KEYMILE GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der KEYMILE GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, soweit sie mangels Fälligkeit ihrer Ansprüche nicht sofort Befriedigung verlangen können und wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der KEYMILE GmbH gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht für Gläubiger, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der KEYMILE GmbH unter deren Geschäftsanschrift in der Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover, geltend zu machen. Hierzu ist eine Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der KEYMILE GmbH gefordert werden muss.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der KEYMILE GmbH, Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover, Deutschland angefordert werden.Gläubigerrechte nach österreichischem Recht:Die Gläubiger der übertragenden österreichischem Riverside KM Verwaltungs GmbH können nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Riverside KM Verwaltungs GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der Riverside KM Verwaltungs GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der Riverside KM Verwaltungs GmbH, Europaring F 15 202, 2345 Brunn am Gebirge, Österreich angefordert werden.

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Historie 10

03.12.2015
Registervorgang

Löschung 02.12.2015

01.12.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Frank Krause
Prokurist

11.11.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Uwe Jochen Rudolf Bratz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Roland Schweyer
Prokurist

27.10.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Michael Breyer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Björn Claaßen
Geschäftsführer

19.11.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Axel Föry
Geschäftsführer

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