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KGKL Krankengymnastikschule in Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern (HRB 2710) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Europaallee 14 - 16
67657 Kaiserslautern
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 2710
Amtsgericht: Kaiserslautern
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KGKL Krankengymnastikschule in Kaiserslautern GmbH aus Kaiserslautern war im Handelsregister Kaiserslautern unter der Nummer HRB 2710 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die KGKL Krankengymnastikschule in Kaiserslautern GmbH ihren Standort nicht geändert. Die KGKL Krankengymnastikschule in Kaiserslautern GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 26.11.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 29.09.2009
Löschung

KGKL Krankengymnastikschule in Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern, Europaallee 14-16, 67657 Kaiserslautern.Geschäftsanschrift: Europaallee 14-16, 67657 Kaiserslautern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KGNW Krankengymnastikschule in Neustadt GmbH am 21.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 29.09.2009
Veränderung

KGKL Krankengymnastikschule in Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern, (Europaallee 14-16, 67657 Kaiserslautern).. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2009 mit Nachtrag vom 31.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2009 mit Nachtrag vom 31.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2008 mit Nachtrag vom 31.08.2009 mit der KGNW Krankengymnastikschule in Neustadt GmbH mit Sitz in 67433 Neustadt (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 41881) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

29.09.2009
Registervorgang

Löschung 25.09.2009