HRB 25747: kieselstein secundus gmbh, Chemnitz, Erzbergerstraße 3, 09116 Chemnitz. von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRB 25747: kieselstein secundus gmbh, Chemnitz, Erzbergerstraße 3, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand). Neue Firma: Herrmann Verwaltungsgesellschaft Kaßberg mbH. Neuer Gegenstand: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der KIESELSTEIN secundus GmbH & Co. KG und Übernahme deren Geschäftsführung und Vertretung. Die Herrmann Verwaltungsgesellschaft Kaßberg mbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 29972) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 25747: kieselstein secundus gmbh, Chemnitz, Erzbergerstraße 3, 09116 Chemnitz. Die tertius GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 22336) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
kieselstein secundus gmbh, Chemnitz, Erzbergerstraße 3, 09116 Chemnitz. Die KIESELSTEIN Automatisierungstechnik GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 23921) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KIESELSTEIN Grundbesitz GmbH & Co. KG, Chemnitz, Erzbergerstraße 3, 09116 Chemnitz. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der KIESELSTEIN Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 5579) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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