Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Würzburger Straße 12, 64546 Mörfelden-
Walldorf |
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b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Crnjak, Kristian, Mörfelden-Walldorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
29.07.2025
Andres
b)
Fall 6 |
HRB 87292: KK Bauunternehmen Hochbau GmbH, Mörfelden-Walldorf, Okrifteler Straße 22-24, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen.
KK Bauunternehmen Hochbau GmbH, Mörfelden-Walldorf, Okrifteler Straße 22-24, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen.
KK Bauunternehmen Hochbau GmbH, Mörfelden-Walldorf, Okrifteler Straße 22-24, 64546 Mörfelden-Walldorf.Bestellt als Geschäftsführer: Cmjak, Kristian, Mörfelden-Walldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krolo, Kruno, Mörfelden-Walldorf, * ‒.‒.‒‒.
KK Bauunternehmen Hochbau GmbH, Mörfelden-Walldorf, Okrifteler Straße 22-24, 64546 Mörfelden-Walldorf.Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 07.11.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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