HRB 53695: KOCH Real Estate Management GmbH, Düsseldorf, Rochusstraße 44, 40479 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Ratingen beschlossen. Ratingen. Geschäftsanschrift: An der Pönt 48, 40885 Ratingen.
HRB 53695: KOCH Real Estate Management GmbH, Düsseldorf, Rochusstraße 44, 40479 Düsseldorf. Prokura erloschen: Fischer, Raja, Erkrath, * ‒.‒.‒‒.
HRB 53695: KOCH Real Estate Management GmbH, Düsseldorf, Rochusstraße 44, 40479 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Raja, Erkrath, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fischer, Raja, Erkrath, * ‒.‒.‒‒.
HRB 53695: KOCH Real Estate Management GmbH, Düsseldorf, Rochusstraße 44, 40479 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Walter, Burkhard, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hutzler, Fred, Mettmann, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 53695: KOCH Real Estate Management GmbH, Düsseldorf, Rochusstraße 44, 40479 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 2 (Jahresabschluss) beschlossen. Der mit der Koch GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 11681) am 01.04.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.12.2017 zum 31.12.2017 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der Koch GmbH & Co Kommanditgesellschaft Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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