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a)
KRONA UG (haftungsbe-
schränkt)
b)
Borkheide
Geschäftsanschrift:
Ginsterweg 3, 14822 Borkheide
c)
1.
Die Herstellung, das Aufbrin-
gen, die Sanierung und In-
standsetzung von Bodenbe-
schichtungen aller Art, insbe-
sondere für Industrie-, Gewer-
be- und Privatböden auf Ba-
sis von Epoxidharz und Poly-
urethan, einschließlich aller er-
forderlichen Vor- und Nachar-
beiten wie Untergrundvorberei-
tung, Schleifen, Abporen, Grun-
dieren, Abdichten, Versiegeln,
Riss- und Fugenbearbeitung
sowie Bodenmarkierungen;
2.
die Durchführung von Ausbau-,
Renovierungs-, Instandhal-
tungs- und Sanierungsarbeiten
im Innen- und Außenbereich,
soweit diese nicht der Meis-
terpflicht nach Handwerksord-
nung unterliegen, insbesonde-
re Trockenbau, Montage von
Bauelementen, Verlegearbei-
ten für elastische, textile und
mehrschichtige Holzfußböden,
Einbau von Sockelleisten,
Spachtel- und Ausgleichsarbei-
ten, Abdichtarbeiten ohne stati-
sche Relevanz sowie nicht tra-
gender Rückbau und Entker-
nung;
3.
die Übernahme von Projektma-
nagement-, Projektsteuerungs-
und Koordinationsleistungen
im Bau- und Beschichtungs-
bereich, Bauherrenvertretung,
Ausschreibung und Vergabe,
Nachunternehmersteuerung,
Kosten-, Termin- und Quali-
tätsmanagement, Aufmaß, Do-
kumentation und Bauüberwa-
chung, soweit hierfür keine be-
sonderen berufsrechtlichen Zu-
lassungen erforderlich sind;
4.
Planungs-, Beratungs- und wirt-
schaftliche Managementleis-
tungen im Bau- und Beschich-
tungssektor, einschließlich Zu-
standsanalysen, Feuchte- und
Haftzugprüfungen, Ebenheits-
messungen, technischer Kon-
zepte, Kalkulation, Prozess-
und Materialwirtschaftsbera-
tung sowie Erstellung von Aus-
führungs- und Wartungskon-
zepten, ohne vorbehaltene Tä-
tigkeiten;
5.
der Handel, Import und Ex-
port von Baustoffen, Beschich-
tungsmaterialien, Werkzeugen,
Maschinen und Zubehör, ein-
schließlich Onlinehandel, sowie
Lagerung, Kommissionierung
und innerbetriebliche Logistik
für diese Waren;
6.
die Vermietung und der Verleih
von Werkzeugen, Maschinen,
Trocknungs-, Schleif- und Ent-
staubungstechnik sowie sons-
tiger Betriebsmittel, soweit ge-
nehmigungsfrei;
7.
Schulungen, Unterweisun-
gen und Einweisungen zu Be-
schichtungssystemen, Ver-
arbeitung, Arbeitssicherheit,
Qualitäts- und Umweltmanage-
ment sowie die Erstellung der
dazugehörigen Dokumentatio-
nen;
8.
Reinigungs-, Pflege-, Schutz-
und Wartungsleistungen für
beschichtete Böden und Ober-
flächen, einschließlich periodi-
scher Instandsetzung und Be-
schichtungserneuerung;
9.
die Erbringung von Verwal-
tungs-, Management- und Ser-
viceleistungen für verbundene
Unternehmen;
keine erlaubnispflichtige Ar-
beitnehmerüberlassung;
10.
die Übernahme der Rolle als
Generalübernehmer für Bau-
und Sanierungsprojekte mit
Gesamtverantwortung;
die Erbringung meisterpflich-
tiger Leistungen erfolgt aus-
schließlich durch entsprechend
berechtigte Nachunternehmer;
11.
die Ausführung von Beschich-
tungen nach Wasserhaushalts-
gesetz (WHG), insbesondere
auf LAU- und HC-Flächen, so-
weit die hierfür erforderliche
Fachbetriebszulassung vor-
liegt;
12.
die Ausführung von zugelas-
senen Brandschutzsystemen,
sofern die hierfür notwendigen
Qualifikationen oder Zulassun-
gen vorhanden sind;
13.
die Beschichtung und Markie-
rung von Parkdecks, Rampen,
Fahrwegen und Sporthallenbö-
den, einschließlich rutschhem-
mender Systeme;
14.
die Übernahme einfacher tech-
nischer Betreiberpflichten, Ob-
jektpflege, wiederkehrender
Sichtprüfungen sowie kleinerer
Instandsetzungen an Beschich-
tungen und Bauelementen, so-
weit nicht genehmigungspflich-
tig;
15.
der Erwerb, das Halten und
Verwalten von Beteiligungen
an Unternehmen mit Branchen-
bezug sowie von beweglichen
Wirtschaftsgütern; keine Fi-
nanzdienstleistungen;
16.
die langfristige Vermietung von
Maschinen und Geräten an Ge-
schäftskunden, mit oder ohne
Servicepakete;
keine Arbeitnehmerüberlas-
sung und keine Fahrzeugver-
mietung mit Fahrern.
Sämtliche Tätigkeiten werden
nur soweit ausgeübt, wie sie
gesetzlich zulässig und nicht
genehmigungspflichtig sind,
oder sofern die hierfür erfor-
derlichen behördlichen Erlaub-
nisse vorliegen.
Meisterpflichtige Handwerke
nach Anlage A zur Handwerks-
ordnung werden ohne entspre-
chende Berechtigung nicht
in eigener Zuständigkeit aus-
geübt und erforderlichenfalls
durch berechtigte Nachunter-
nehmer erbracht. |
1.000 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft al-
lein. Sind mehrere Geschäftsfüh-
rer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Ge-
schäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann er-
teilt werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Nekrasow, Alexander,
* ‒.‒.‒‒, Borkwalde
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
Geschäftsführer:
2.
Rusiniak, Krystian, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gesellschaftsvertrag vom:
11.09.2025 mit Änderung vom
10.11.2025 |
a)
21.11.2025
Neumann |