Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 8 |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Coburg vom 09.10.2025 (Az. IN 396/15) nach Schlussverteilung
aufgehoben. |
a)
10.11.2025
Berger |
HRA 4629: KS Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Kronach, Kronacher Str. 32, 96317 Kronach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 02.12.2015 (Az. IN 396/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
HRA 4629:Werkzeugbau Klaus Schmidt GmbH & Co. KG, Kronach, Kronacher Str. 32, 96317 Kronach.Firma geändert, nun: KS Werkzeugbau GmbH & Co. KG.
Werkzeugbau Klaus Schmidt GmH & Co. KG, Kronach, Kronacher Str. 32, 96317 Kronach. Firma von Amts wegen berichtigt: Werkzeugbau Klaus Schmidt GmbH & Co. KG.
Werkzeugbau Klaus Schmidt GmH & Co. KG, Kronach, Kronacher Str. 32, 96317 Kronach. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 25.08.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und Beschluss des Inhabers der übertragenden Gesellschaft vom 25.08.2010 das Vermögen von der Klaus Schmidt Werkzeug- und Modellbau e.K. mit dem Sitz in Kronach (Amtsgericht Coburg HRA 4628) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers, welche am 21.12.2010 erfolgt ist. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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