HRB 16064: KTP Kunststoff Palettentechnik GmbH, Bous, Saarstraße (In den Röhrenwerken), 66359 Bous. Einzelprokura: Wagner, Tim, Lebach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16064: KTP Kunststoff Palettentechnik GmbH, Bous, Saarstraße (In den Röhrenwerken), 66359 Bous. Prokura erloschen: Becker, Manfred, Ottweiler, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16064: KTP Kunststoff Palettentechnik GmbH, Bous, Saarstraße (In den Röhrenwerken), 66359 Bous. Bestellt als Geschäftsführer: Hentschel, Martin, Dreieich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der konkreten Vertretungsregelung, nun: Geschäftsführer: Wintrich, Andreas, Wadern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 16064:KTP Kunststoff Palettentechnik GmbH, Bous, Saarstraße (In den Röhrenwerken), 66359 Bous.Einzelprokura: Wintrich, Christel, Wadern, * ‒.‒.‒‒.
KTP Beteiligungs GmbH, Bous, Saarstraße (In den Röhrenwerken), 66359 Bous. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2012 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderungen in §§ 1 (Firma der Gesellschaft), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: KTP Kunststoff Palettentechnik GmbH. Neuer Gegenstand: Die Entwicklung und Herstellung von Produkten aus Kunststoff, insbesondere Paletten, sowie der Handel mit diesen und artverwandten Produkten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2012 mit der KTP Kunststoff Palettentechnik GmbH mit Sitz in Bous (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 26174) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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