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c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Das Kommunalunternehmen übernimmt
folgende, auf es übertragene Aufgaben, die es
im eigenen Namen und in eigener
Verantwortung durchführt:
a) Errichtung, das Gebäudemanagement
(bauliche Veränderungen, Instandhaltung,
Bewirtschaftung) sowie die Verwaltung und
den Betrieb folgender Liegenschaften:
I. Dorf- und Begegnungszentrum
Niederwinkling Bayerwaldstraße 5
II. Dorf- und Begegnungszentrum
Niederwinkling Bayerwaldstraße 7
III. Dorf- und Begegnungszentrum
Niederwinkling Bayerwaldstraße 11
IV. Wohnungsbaumaßnahmen soweit nicht
nach § 2 Abs. 2 Buchstabe a), röm. IX
(staatlich geförderte Projekte)
V. Ambulant betreute
Seniorenwohngemeinschaft
b) die Beschaffung, der Betrieb und der
Unterhalt des kommunalen Fuhrparks mit
Ausnahme von Rettungs-, Einsatz- und
Feuerwehrfahrzeugen
c) die Errichtung und der Betrieb von Anlagen
zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren
Quellen, namentlich hier Photovoltaikanlagen
d) die Errichtung und der Betrieb eines
Nahwärmenetzes
e) Erstellung und der Vertrieb des
Gemeindemagazins "Blickwinkl"
f) Böschungsmäharbeiten für die Gemeinde
Niederwinkling und im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit für die
Mitgliedsgemeinden der VGem Schwarzach
g) Umsetzung und Betreuung des
seniorenpolitischen Konzepts der Gemeinde
Niederwinkling im Rahmen des
Quartierskonzepts
h) Umsetzung des Klimaschutzmanagements
i) die Entwicklung, Erschließung und
Vermarktung von Wohn-, Industrie- und
Gewerbegebieten und -objekten einschl. der
erforderlichen Grundstücksgeschäfte sowie
grundstücksgleichen Geschäften
(2) Dem Kommunalunternehmen wird zudem
die Durchführung folgender Aufgaben, die sie
im Auftrag der Gemeinde Niederwinkling als
deren Erfüllungsgehilfe wahrnimmt,
übertragen:
a) Errichtung, das Gebäudemanagement
(bauliche Veränderungen, Instandhaltung,
Bewirtschaftung) sowie die Verwaltung und
den Betrieb folgender Liegenschaften:
I. Gemeindebücherei St. Wolfgang
II. Sportanlage Niederwinkling
III. Turn- und Sporthalle
IV. Donauerlebnis und Rettungszentrum incl.
Konzept- und Machbarkeitsplanungen
V. Bürgerhaus, Dorfplatz 1
VI. Gemeinschaftshaus, Dorfplatz 3
VII. Kreative Dorfwerkstatt Niederwinkling
VIII. die Errichtung und der Betrieb von
Anlagen zur Gewinnung von Energie aus
erneuerbaren Quellen, namentlich hier
Photovoltaikanlagen
IX. Wohn- und Gewerbeobjekt, Am
Schmiedacker 2
X. Kommunaler Wohnungsbau im Rahmen von
staatlichen Förderungen (z.B. KommWFP)
b) Errichtung und das Gebäudemanagement
ohne die operative Leitung, Verwaltung und
Betrieb der folgenden Liegenschaften:
I. Grundschule Niederwinkling
II. Kindertagesstätte Storchennest
III. Kinderkrippe "Winklinger Nesterl"
IV. Freibad Niederwinkling
V. Bauhof Niederwinkling |
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a)
Die Satzung wurde durch Beschluss des Gemeinderats vom
02.12.2025 neu gefasst.
Dabei wurden geändert: §§ 1 (Name, Sitz, Stammkapital), 2
(Gegenstand des Kommunalunternehmens), 4 (Der Vorstand), 5
(Der Verwaltungsrat), 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), 7
(Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats), 8
(Schriftform), 9 (Wirtschaftsführung, Wirtschaftsplan,
Finanzplanung), 10 (Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung), 14
(Inkrafttreten). |
a)
09.03.2026
Breininger |
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c)
Verwaltung, Betreuung und Errichtung von
Gebäuden und Liegenschaften der Gemeinde
Niederwinkling, soweit sie von der Gemeinde
Niederwinkling dazu im Einzelfall beauftragt
wurde, um die allgmeine Ortsentwicklung zu
fördern und die Infrastruktur der Gemeinde
Niederwinkling zu verbessern. Gegenstand ist
auch die Errichtung und der Betrieb des
Bauhofes der Gemeinde Niederwinkling,
soweit die Gemeinde Niederwinkling das
Kommunalunternehmen mit dieser Aufgabe
beauftragt, sowie die Errichtung und der
Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von
Energie aus erneuerbaren Quellen. Das
Kommunalunternehmen ist berechtigt, alle
Geschäfte und sonstigen Maßnahmen
vorzunehmen, die dem Zweck des
Unternehmens dienen. Wenn es dem
Unternehmenszweck dient, kann das
Kommunalunternehmen andere Unternehmen
errichten oder sich an solchen beteiligen,
soweit die Haftung des
Kommunalunternehmens auf einen
bestimmten Betrag begrenzt und ein
angemessener Einfluss des
Kommunalunternehmens sichergestellt ist. |
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a)
Die Hauptversammlung vom 13.09.2016 mit Nachtrag vom
04.08.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen. |
a)
23.02.2026
Spranger |