HRA 92649: KWP Kunststoff-Werk-Plur GmbH & Co. KG, Gründau, Robert-Bosch-Str. 10, 63584 Gründau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KWP GmbH mit Sitz in Gründau (Amtsgericht Hanau HRB 92538) verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Dir Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 92649:KWP Kunststoff-Werk-Plur GmbH & Co. KG, Gelnhausen, Rudolf-Diesel-Straße 4, 63571 Gelnhausen.Neuer Sitz: Gründau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 10, 63584 Gründau. Der Sitz ist nach Gründau verlegt.
KWP Kunststoff-Werk-Plur GmbH & Co. KG, Gelnhausen, (Rudolf-Diesel-Straße 4, 63571 Gelnhausen).Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 27.10.2008 wirksam geworden.
KWP Kunststoff-Werk-Plur GmbH & Co. KG, Gelnhausen, (Rudolf-Diesel-Straße 4, 63571 Gelnhausen).Allgemeine Vertretungsregelung auf Antrag berichtigt, nun: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so vertreten diese gemeinsam.
KWP Kunststoff-Werk-Plur GmbH & Co. KG, Gelnhausen, (Rudolf-Diesel-Straße 4, 63571 Gelnhausen).Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Andreas Plur e.K. mit Sitz in Gelnhausen (Amtsgericht Hanau HRA 92564) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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