HRB 131156: KWS INTERSAAT GmbH, Einbeck, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck. Mit der KWS SAAT SE & Co. KGaA mit Sitz in Einbeck (Amtsgericht Göttingen HRB 205722) als herrschendem Unternehmen ist am 23.09.2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 131156: KWS INTERSAAT GmbH, Einbeck, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers KWS LOCHOW GMBH mit Sitz in Bergen (Amtsgericht Lüneburg HRB 100038) am 20.04.2020 wirksam geworden.
HRB 131156: KWS INTERSAAT GmbH, Einbeck, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 5.002.000,00 EUR beschlossen. 5.002.000,00 EUR.
HRB 131156: KWS INTERSAAT GmbH, Einbeck, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Betaseed GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 92095) am 30.03.2020 wirksam geworden.
HRB 131156: KWS INTERSAAT GmbH, Einbeck, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.02.2020 Teile des Vermögens der Betaseed GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 92095) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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