| 11 |
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Erbringung von Service- und
Logistikdienstleistungen, insbesondere für
Unternehmen der Kabs-Gruppe sowie für
Dritte, im Zusammenhang mit der
Abwicklung von Transporten, dem
Kundenservice, der
Informationstechnologie (IT), der
Entwicklung, Implementierung und
Betreuung von ERP-Systemen sowie aller
damit verbundenen Prozesse im
stationären Einzelhandel und E-Commerce,
insbesondere im Bereich des
Möbelhandels.
Des Weiteren umfasst der
Unternehmensgegenstand die zentrale
Beschaffung, Bündelung, Steuerung und
Optimierung des Einkaufs für Unternehmen
der Kabs-Gruppe, insbesondere für Möbel,
Dekorationsartikel, frische Blumen und
Pflanzen, künstliche Blumen sowie
Lebensmittel und ergänzende Sortimente.
Die Gesellschaft ist berechtigt, diese
Produkte auch unmittelbar oder mittelbar an
Endkunden zu vertreiben, wobei der
Verkauf über stationäre und digitale
Verkaufsstellen - insbesondere über Filialen
und Online-Shops der Kabs-Gruppe -
erfolgt.
Zudem kann die Gesellschaft als
Plattfoiinbetreiber im Sinne eines
Marktplatzmodells auftreten und Dritten -
insbesondere Händlern - ermöglichen, ihre
Waren und Dienstleistungen über digitale
Vertriebskanäle der Gesellschaft
anzubieten und zu vertreiben. Die
Gesellschaft kann in diesem
Zusammenhang sämtliche damit
verbundenen Dienstleistungen für diese
Dritten übernehmen, einschließlich Bestell-
und Zahlungsabwicklung, Kundenservice,
Logistik, IT-Support,
Inkassodienstleistungen im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben,
Datenmanagement, Marketing und
Retourenabwicklung.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft
Beratungs-, Unterstützungs- und
Koordinierungsleistungen für verbundene
Unternehmen der Kabs-Gruppe sowie für
Dritte in den Bereichen Logistik,
Kundenservice, Einkauf, IT, Digitalisierung,
Datenmanagement, Marketing,
Warenwirtschaft, Prozessoptimierung,
Organisation und E-Commerce erbringen. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
26.06.2025
Dr. Waldforst
b)
Fall 11 |