HRB 90744: IVD Immobilienversorgung und Dienstleistung GmbH, Schlüchtern, Gartenstr. 50, 36381 Schlüchtern. Neuer Sitz: Sehnde. Der Sitz ist nach Sehnde (jetzt Amtsgericht Hildesheim HRB 206292) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 206292: Kaeplan GmbH, Sehnde, Im Strauchgarten 9, 31319 Sehnde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.1999, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Schlüchtern (bisher IVD Immobilienversorgung und Dienstleistung GmbH, Amtsgericht Hanau HRB 90744) nach Sehnde beschlossen. Geändert, nun: Sitz verlegt, nun: Neue Geschäftsanschrift: Im Strauchgarten 9, 31319 Sehnde. Gegenstand: Die Planung von Brandschutzanlagen sowie die Erbringung hiermit im Zusammenhang stehender Beratungsleistungen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Werckmeister, Claus, Schlüchtern, * ‒.‒.‒‒; Werckmeister, Julia, Heppenheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kaemmerer, Bernd, Sehnde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
IVD Immobilienversorgung und Dienstleistung GmbH, Schlüchtern, Gartenstr. 50, 36381 Schlüchtern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Immobilienversorgung Werckmeister e.K. mit Sitz in Schlüchtern (Amtsgericht Hanau HRA 93122) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.