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KanAm Omni 1 GmbH, Frankfurt (HRB 132494)

Firmendaten

Anschrift
Neue Mainzer Str. 36
60311 Frankfurt
Frühere Anschriften: 1
Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 132494
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KanAm Omni 1 GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 132494 verzeichnet. Nach der Gründung am 14.09.2023 hat die KanAm Omni 1 GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '3.1 Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 3.2 Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, das Halten von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB, insbesondere der Erste BW Real Estate GmbH (künftig Erste BW Real Estate GmbH & Co. KG) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin), die selbst Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sind und insbesondere den Erwerb, das Halten, die Vermietung, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien zum Gegenstand haben, sowie das Halten von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr direkt oder indirekt gehaltenen Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, welche KanAm Grund nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den AIF ausüben darf. Die Gesellschaft darf Immobilien bzw. weitere Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden und der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 KAGB durchführt. 3.3 Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. 3.4 Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht berührt wird. 3.5 Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. 3.6 Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die KanAm Omni 1 GmbH weist zur Zeit elf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 06.02.2024)

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Registermeldungen 3

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
3 b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
c/o Berkers & Cie. Services GmbH & Co.
KG, Neue Mainzer Straße 36, 60311
Frankfurt am Main
a)
05.02.2024
Walter
b)
Fall 3
2 a)
KanAm Omni 1 GmbH
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
c/o Hauck Schuchardt, Pollux, Platz der
Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1 (Firma)
beschlossen.
a)
12.10.2023
Hack
b)
Fall 2
1 a)
KanAm Grund EBW Management GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
c/o Hauck Schuchardt Partnerschaft von
Steuerberatern und Rechtsanwälten mbH
Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt
am Main
c)
3.1 Die Gesellschaft ist eine Immobilien-
Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr.
22 und 234 ff. des
Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
3.2 Der Geschäftszweck der Gesellschaft
ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten,
die Verwaltung, Vermietung und der
Verkauf von Immobilien, das Halten von
Beteiligungen an anderen Immobilien-
Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19
Nr. 22 und 234 ff. KAGB, insbesondere der
Erste BW Real Estate GmbH (künftig Erste
BW Real Estate GmbH & Co. KG) sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung
und der Geschäftsführung bei
Personenhandelsgesellschaften,
insbesondere die Beteiligung als persönlich
haftende geschäftsführende
Gesellschafterin (Komplementärin), die
selbst Immobilien-Gesellschaften im Sinne
der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des
Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sind und
insbesondere den Erwerb, das Halten, die
Vermietung, die Verwaltung und den
Verkauf von Immobilien zum Gegenstand
haben, sowie das Halten von
Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der
von ihr direkt oder indirekt gehaltenen
Immobilien erforderlich sind.
Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten
ausüben, welche KanAm Grund nach den
gesetzlichen Vorschriften und den
Anlagebedingungen des AIF als
Kapitalverwaltungsgesellschaft auch
unmittelbar für den AIF ausüben darf.
Die Gesellschaft darf Immobilien bzw.
weitere Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften nur erwerben, wenn die von
der Gesellschaft neu zu erwerbenden
Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb
entsprechend den in den Allgemeinen
Anlagebedingungen des AIF festgelegten
Bestimmungen zur Bewertung bewertet
werden und der externe Bewerter nicht
zugleich die regelmäßige Bewertung gem.
§§ 249 und 251 KAGB durchführt.
3.3 Die Gesellschaft darf nur
Vermögensgegenstände im Sinne der §§
231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs.
3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen
des AIF zugelassen sind, erwerben. Die
Gesellschaft darf darüber hinaus als
Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben
halten. Die Gesellschaft darf darüber
hinaus keine anderen
Vermögensgegenstände erwerben.
3.4 Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
und Handlungen vornehmen, die diesem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen bestimmt und nach den
gesetzlichen Vorschriften und den
Anlagebedingungen des AIF zulässig sind,
soweit hierdurch die Qualifikation als
Immobilien-Gesellschaft im Sinne des
KAGB und im Sinne des
Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht
berührt wird.
3.5 Die Gesellschaft darf unter Beachtung
der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten
auch Darlehen aufnehmen und sonstige
Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und
4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von
der Gesellschaft aufgenommene Darlehen)
gewähren, sofern diese mit den
Anlagebedingungen des AIF und den
Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei
sind insbesondere die in § 260 Abs. 3
KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte
zugunsten der jeweils bestellten
Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere
als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB
zugelassenen Belastungen darf die
Gesellschaft nicht vornehmen.
3.6 Die Gewährung von Darlehen seitens
der Gesellschaft an Dritte ist
ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist
die Gewährung von Gesellschafter-
Darlehen in entsprechender Anwendung
des § 240 KAGB an andere
immobilienhaltende Immobilien-
Gesellschaften, an denen die Gesellschaft
beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die
Gewährung von Bürgschaften und
sonstigen Sicherheiten und die Übernahme
von Garantien für Dritte nicht gestattet.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Catusse, Olivier, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Schadly, Sascha, Bad Soden am Taunus,
* ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Bialas, Natalie, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Euler, Matthias, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Prinz, Markus, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Schöttler, Raphael, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Enthofer, Nevena, Langen, * ‒.‒.‒‒
Späth, Gualter, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒
Davidovic, Brankica, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Brengel, Martin, Hofheim am Taunus,
* ‒.‒.‒‒
Kleuters, Denis, Bad Homburg v.d.H.,
* ‒.‒.‒‒
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2023
a)
29.09.2023
Krimmel
b)
Fall 1

Historie 3

05.02.2024
Adressänderung

Alte Anschrift:
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt

Neue Anschrift:
Neue Mainzer Str. 36
60311 Frankfurt

12.10.2023
Firmenname geändert

alt:
KanAm Grund EBW Management GmbH

neu:
KanAm Omni 1 GmbH

29.09.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Olivier Catusse
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sascha Schadly
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Natalie Bialas
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Matthias Euler
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Markus Prinz
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Raphael Schöttler
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Nevena Enthofer
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Gualter Späth
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Brankica Davidovic
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Brengel
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Denis Kleuters
Prokurist