Die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH aus Bergisch Gladbach ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 77162 verzeichnet. Nach der Gründung am 31.10.2012 hat die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Durch die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg GmbH nimmt die katholische Kirche ihre Verantwortung für das Hineinwachsen junger Menschen in Kirche und Gesellschaft wahr. 2.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 3. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung der Religion - die Förderung der Jugendhilfe - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung - die Förderung des Wohlfahrtswesens - Unterstützung hilfsbedürftiger Personen 4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die folgenden Tätigkeitsbereiche, die zugleich Kernaufgaben der regionalen GmbH darstellen: - die konzeptionelle, personelle und finanzielle Unterstützung der Träger in der regionalen Jugendpastoral; - die subsidiäre Übernahme von Trägerschaften regionaler und lokaler Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendpastoral; - die inhaltlich-fachliche Gestaltung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemeinsam mit ihren Partnern in den Seelsorgebereichen und in den Stadt- und Kreisdekanaten; - die Anregung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen und Projekte; - die Förderung und Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen in der jeweiligen Region; - die Sicherung der Vielfalt von Angeboten in der Jugendpastoral. Weiterhin werden die Satzungszwecke verwirklicht insbesondere durch - den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung im offenen und gebundenen Ganztag an Schulen; - das Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit; - das Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen und Maßnahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit; - die Förderung der Schul- und Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen; - das Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen und Angeboten der Hilfen zu Erziehung; - religiöse Bildung und spirituelle Angebote; - das Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen und Maßnahmen, die der Integration und Inklusion von Kindern- und Jugendlichen dienen; - Erziehungs- und Bildungsangebote für Jugendliche, auch in Kooperation mit Schulen; - das Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen und Maßnahmen, die das sozialräumliche Umfeld für Kinder, Jugendliche und deren Familien unterstützen und gedeihlich mitgestalten; - Unterstützung von Jugendlichen, die hilfsbedürftig im Sinne von § 53 AO sind.Die Kernaufgaben gliedern sich inhaltlich in folgende Fachbereiche: Fachbereich „Territoriale und verbandliche Jugendarbeit" - Jugendpastoral in Seelsorgebereichen und Stadt-/ Kreisdekanaten - Verbandliche Jugendarbeit - Ministrantenpastoral - Sozialräumliche Jugendarbeit/Jugendhilfe Fachbereich Katechese und Spiritualität in der Jugendpastoral - Jugendspiritualität und Jugendliturgie - Jugendkatechese, insbesondere Firmkatechese - Kinder- und Jugendchorarbeit Fachbereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit" - Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen: Offene Türen, Häuser der Jugend, Offene Treffs - Mobile und aufsuchende Arbeit - Kinder- und Jugenderholung, Ferienprojekte - Kultur- und Medienarbeit Fachbereich Jugendsozialarbeit - Jugendberufshilfe - aufsuchende und mobile Jugendsozialarbeit - Migration/Integration (Jugendmigrationsarbeit) - Jugendwohnen - Schulsozialarbeit Fachbereich Jugendhilfe und Schule Kooperation mit Schulen u.a. vor allem durch: - Ganztagsangebote an Grund- und Förderschulen - Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen - Kooperation kirchlicher Einrichtungen mit Schulen Fachbereich„Jugendwohnen und Erziehungshilfe - Jugendwohnen - Außenbetreutes Wohnen - Hilfen zur Erziehung - Ambulante Erziehungshilfe - Inobhutnahme Fachbereich Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern - Kindertageseinrichtung - Kindertagespflege - Familienzentrum des Landes NRW - Familienzentrum Erzbistum Köln Grundlage der Arbeit in den Fachbereichen sind das Pastorale Rahmenkonzept für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit im Erzbistum Köln sowie das Selbstverständnis und der Grundauftrag für die regionalen GmbH in der jeweils geltenden Fassung. 5. Die o.g. Satzungszwecke können ferner durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. unter Bezug von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften in planmäßigem Zusammenwirken arbeitsteilig im Sinne von § 57 Abs. 3 AO verwirklicht werden. Die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH bezieht zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke inhaltlich auf ihre steuerbegünstigte Tätigkeit abgestimmte Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, hier von dem Verein Jugendbildungsstätte Haus Altenberg e.V.: - Verpflegungsleistungen (Lieferungen von Speisen). Die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH erbringt in diesem Sinne an den Verein Jugendbildungsstätte Haus Altenberg e.V. folgende inhaltlich auf die steuerbegünstigte Tätigkeit des Leistungsempfängers abgestimmte/ koordinierte Kooperationsleistungen: - Verwaltungsleistungen, insbesondere Personalabrechnung' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 50.000,00 EUR. Die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).