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Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro, Sulzbach-Rosenberg (HRB 2856) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Rosenberger Str. 34
92237 Sulzbach-Rosenberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 2856
Amtsgericht: Amberg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro aus Sulzbach-Rosenberg war im Handelsregister Amberg unter der Nummer HRB 2856 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro ihren Standort nicht geändert. Die Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 4

Calendar 29.12.2011
Löschung von Amts wegen

Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro, Sulzbach-Rosenberg (Rosenberger Straße 34, 92237 Sulzbach-Rosenberg). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.

Calendar 10.10.2008
Veränderung

Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro, Sulzbach-Rosenberg (Rosenberger Straße 34, 92237 Sulzbach-Rosenberg). Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Amberg Az. 68 IN 114/08) aufgelöst.

Calendar 03.07.2006
Veränderung

Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro, Sulzbach-Rosenberg (Rosenberger Straße 34, 92237 Sulzbach-Rosenberg). Die Kaufhaus Selb GmbH mit dem Sitz in Selb (Amtsgericht Hof HRB 3567) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 07.03.2006
Veränderung

Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro, Sulzbach-Rosenberg (Rosenberger Straße 40, 92237 Sulzbach-Rosenberg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungsvertrag vom 29.12.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2005 und Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen der Firma "Josef Kopp Besitzunternehmen e.K." mit dem Sitz in 92277 Hohenburg (Amtsgericht Amberg HRA 2579) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Historie 1

29.12.2011
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 19.12.2011