Keller Design GmbH Werbeagentur, Simmozheim, Im Mönchgraben 16, 75397 Simmozheim.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 24.09.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Keller Design GmbH Werbeagentur, Simmozheim, Im Mönchgraben 16, 75397 Simmozheim.Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Im Mönchgraben 16, 75397 Simmozheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2010 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Keller Design GmbH & Co. KG", Simmozheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 725486) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.