Kennametal Produktions Services GmbH, Fürth, Wehlauer Straße 73, 90766 Fürth. Die Verschmelzung wurde am 17.03.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bad Homburg Kennametal Deutschland GmbH HRB 7492).
Kennametal Produktions Services GmbH, Fürth, Wehlauer Straße 73, 90766 Fürth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Kennametal Deutschland GmbH mit dem Sitz in Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg HRB 7492) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kennametal Produktions Services GmbH, Fürth, Wehlauer Straße 73, 90766 Fürth.Geschäftsanschrift: Wehlauer Straße 73, 90766 Fürth. Der am 23.08.2007 mit der Kennametal GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 10257) als herrschender Gesellschaft abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 18.06.2009 aus steuerlichen Gründen mit Rückwirkung zum 01.07.2008 abgeändert. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
Kennametal Produktions Services GmbH, Fürth (Wehlauer Strasse 73, 90766 Fürth). Prokura erloschen: Frey, Gerd, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
Kennametal Produktions Services GmbH, Fürth (Wehlauer Straße 73, 90766 Fürth). Die Gesellschaft hat am 23.08.2007 mit der Kennametal GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 10257) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 23.08.2007 zugestimmt.
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