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Kerberos GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Landshut (HRB 15144)

Firmendaten

Anschrift
Nikolastr. 27
84034 Landshut
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2025
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 15144
Amtsgericht: Landshut
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kerberos GmbH Steuerberatungsgesellschaft aus Landshut ist im Handelsregister Landshut unter der Nummer HRB 15144 verzeichnet. Nach der Gründung am 02.12.2025 hat die Kerberos GmbH Steuerberatungsgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten, wirtschaft- und betriebswirtschaftliche Beratung; Hilfeleistung im betrieblichen Rechnungswesen sowie alle Dienstleistungen, die zum Berufsbild der steuerberatenden Berufe gehören oder mit der Steuerberatung vereinbar sind (§ 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG); Ausübung der Freien Berufe der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater oder weiterer von der Gesellschaft ausgeübter Berufe sind ihr nicht gestattet. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Kerberos GmbH Steuerberatungsgesellschaft weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.12.2025)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Kerberos GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
b)
Landshut
Geschäftsanschrift:
Nikolastraße 27, 84034 Landshut
c)
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten
Tätigkeiten, wirtschaft- und
betriebswirtschaftliche Beratung;
Hilfeleistung im betrieblichen
Rechnungswesen sowie alle
Dienstleistungen, die zum Berufsbild der
steuerberatenden Berufe gehören oder mit
der Steuerberatung vereinbar sind (§ 33 i.
V. m. § 57 Abs. 3 StBerG); Ausübung der
Freien Berufe der Rechtsanwälte und
Wirtschaftsprüfer soweit Angehörige
desselben sich nach dem Berufsrecht der
Steuerberater mit Steuerberatern oder
Steuerbevollmächtigten in einer
Berufsausübungsgesellschaft verbinden
dürfen.
Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater oder weiterer
von der Gesellschaft ausgeübter Berufe
sind ihr nicht gestattet.
Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der
auf ihren Gegenstand nach Abs. 2
anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend
auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein.
Die Gesellschaft darf insbesondere weitere
Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2
StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Brunner, Thomas, Landshut, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2025.
a)
17.12.2025
Dr. Brenner

Historie 1

17.12.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Brunner
Geschäftsführer