HRB 10127: Kerbusch GmbH, Mönchengladbach, Bonhoefferstraße 18, 41063 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Beibehaltung der Firma, des Sitzes, des Gegenstandes, des Stammkapitals und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
HRB 10127: Kerbusch GmbH, Mönchengladbach, Hocksteiner Weg 38, 41189 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bonhoefferstraße 18, 41063 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 02.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Kerbusch Betriebsverpachtungs-GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 13883) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kerbusch GmbH, Mönchengladbach, Hocksteiner Weg 38, 41189 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der K SATZ Verwaltungs- GmbH für Fotosatz mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 5196) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kerbusch GmbH, Mönchengladbach, Hocksteiner Weg 38, 41189 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2012 hat zum Zwecke der Verschmelzung der K SATZ Verwaltungs-GmbH für Fotosatz (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 5196) auf die Gesellschaft die erneute Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 25.650,00 um EUR 25.350,00 auf EUR 51.000,00 beschlossen.
Kerbusch GmbH, Mönchengladbach, Hocksteiner Weg 38, 41189 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung hat am 11.01.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 85,40 auf EUR 25.650,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) sowie in § 6 Ziffer 3 (Stimmrecht) zu ändern.
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