Kers GmbH & Co. KG, Steinfeld-Harpendorf (Harpendorf, 49439 Steinfeld). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Kers GmbH & Co. KG, Steinfeld-Harpendorf (Harpendorf, 49439 Steinfeld). Das Registergericht beabsichtigt nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 394 Abs. 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.
Kers GmbH & Co. KG, Steinfeld-Harpendorf (Harpendorf, 49439 Steinfeld). Das Registergericht beabsichtigt nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.Das Registergericht beabsichtigt nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.Das Registergericht beabsichtigt, nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.