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Kessel Feinguß GmbH, Niefern-Öschelbronn (HRB 502360)

Firmendaten

Anschrift
Enzbergstraße 13
75223 Niefern-Öschelbronn
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07233/95980
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.kessel-feinguss.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die KESSEL Kunst- und Feinguss GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die Herstellung von Kunst- und Feingüssen spezialisiert hat. Es bietet Produkte und Dienstleistungen im Bereich Werbemittel, Kunst, Modellbau, Beschläge und Schmuck an. Das Unternehmen legt Wert auf kreative und individuelle Lösungen für Kunden. Der Standort des Unternehmens ist in Deutschland.
Keywords
Beschläge Modellbau Schmuck Werbemittel Feinguss Kunstguss
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 502360
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kessel Feinguß GmbH aus Niefern-Öschelbronn ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 502360 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kessel Feinguß GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Kessel Feinguß GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 15.08.2018
Veränderung

HRB 502360: Kessel Feinguß GmbH, Niefern-Öschelbronn, Enzbergstraße 13, 75223 Niefern-Öschelbronn. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr) beschlossen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "C. Kessel GmbH", Niefern-Öschelbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 24854) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.