Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kichniawy, Gerhard, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.12.2025
Krommes |
| 6 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr
und Dauer der Gesellschaft) beschlossen. |
a)
07.07.2025
Sönnichsen |
HRB 53595: Kichniawy + Partner Wirtschaftsberatungsges. mbH, Düsseldorf, Bolkerstraße 54, 40213 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kichniawy, Maximilian, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 53595:Kichniawy + Partner Wirtschaftsberatungsges. mbH, Düsseldorf, Altenbergstraße 12, 40235 Düsseldorf.Änderung zur Geschäftsanschrift: Bolkerstraße 54, 40213 Düsseldorf.
HRB 53595:Kichniawy + Partner Wirtschaftsberatungsges. mbH, Düsseldorf, Altenbergstraße 12, 40235 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Kai Schumacher & Kollegen GmbH Markt und Strategie mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 67290) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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