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a)
Kingdom Estates gGmbH
b)
Moers
Geschäftsanschrift:
Römerstraße 332, 47441 Moers
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
Der aktuelle Zweck der Gesellschaft ist:
- Die Förderung der Religion;
- Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
- Die Förderung von Kultur und Kunst;
- Die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe;
Der zukünftige Zweck der Gesellschaft Ist:
- Die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge;
- Die Förderung des Schutzes von Ehe und
Familie: Außerdem durch das Bereitstellen
von
Hilfen zur Förderung der Selbstständigkeit
und des Wohlbefindens, z.B. durch
Beratung
von Familien;
- Die Förderung von Sport;
- Die Förderung des bürgerlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
- Die Förderung wohngemeinnütziger
Zwecke; dies ist die vergünstigte
Wohnraumüberlassung an Personen im
Sinne des § 53. § 53 Nummer 2 ist mit der
Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge
nicht höher sein dürfen als das Fünffache
des Regetsatzes der Sozialhilfe im Sinne
des § 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch, bei Alleinstehenden oder
Alleinerziehenden tritt an die Stelle des
Fünffachen das Sechsfache des
Regelsatzes. Die Hilfsbedürftigkeit muss zu
Beginn jedes Mietverhältnisses vorliegen.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch folgende Maßnahmen,
die den
Gegenstand des Unternehmens bilden:
- Förderung der religiösen Bildung und
Lehre, insbesondere durch die
Durchführung von Veranstaltungen,
Gebetstreffen, Konferenzen, Events,
Seminaren und Workshops für religiöse
Weiterbildung und Auseinandersetzung, als
auch interner und öffentlicher religiöser
Austausch.
- Förderung der Jugendhilfe, insbesondere
durch die Unterstützung von Projekten, die
junge Menschen in ihrer persönlichen und
sozialen Entwicklung begleiten, z.B. durch
Maßnahmen zur Förderung der beruflichen
Ausbildung, Beratungsdienstleistungen und
Anlaufstellen
für Konfliktlösungen und Prävention.
- Förderung von Kunst und Kultur durch die
Unterstützung und Weiterentwicklung von
Kultur und Kunst, insbesondere in den
Bereichen Musik und Literatur.
- Förderung der Erziehung und Bildung
erfolgt durch das Bereitstellen zu
Beratungsangeboten,
Mentoring und die Förderung persönlicher
Fähigkeiten
- Die Gesellschaftwird auch
Integrationsprogramme für Flüchtlinge
initiieren, die Beratung und rechtliche
Unterstützung umfassen.
- Ebenso wird es Beratungsdienste für
Familien und Ehen geben durch
Programme und Workshops zu
Erziehungsfragen und
Partnerschaftsberatung, sowie Hilfen für
alleinerziehende Eltern und
unterstützungsbedürftigen Familien. Des
Weiteren werden Sportveranstaltungen und
-programme für verschiedene
Altersgruppen und sozialen Hintergründe
organisiert, um den Zugang zu sportlicher
Bestätigung zu fördern.
Die Gesellschaft plant, Ehrenamtliche zu
schulen und zu vernetzen, um ihr
Engagement für wohltätige und kirchliche
Zwecke zu verstärken durch Initiativen und
Programme in gemeinnützigen
Projekten.Die Förderung für
wohngemeinnQtzige Zwecke soll in Zukunft
durch vergünstigten
Wohnraum für bedürftige Personen
angeboten werden, der unter den
Bedingungen des § 53 der
Abgabenordnung erfolgt. Geplant sind
ebenfalls Beratungs- und
Unterstützungsdienste für Mieter, um deren
Selbständigkeit und langfristige Stabilität im
neuen Wohnumfeld zu fördern.
Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen dieses
Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienlich sind oder das Unternehmen zu
fördern geeignet
erscheinen, insbesondere sich unmittelbar
und mittelbar an anderen Unternehmen zu
beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke
verfolgen. |
25.000,00
EUR |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt
werden im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eine Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Geschäftsführer:
Afari, Perric, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Boateng, Elvis, Moers, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2025 |
a)
18.09.2025
Glettenberg |