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Klaus Reinicke GmbH, Barsbüttel (HRB 1516 RE)

Firmendaten

Anschrift
Kiebitzhörn 20
22885 Barsbüttel
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/6700063
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.klaus-reinicke.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Klaus Reinicke GmbH in Barsbüttel bei Hamburg ist spezialisiert auf die Fertigung und Lieferung von Kupplungsteilen für Nutzfahrzeuge, Busse, Landmaschinen, Oldtimer und Rennsportfahrzeuge. Das Unternehmen bietet Neu-, Austausch- und Ersatzteile an und bedient verschiedene Fahrzeugarten. Es legt Wert auf Qualität und individuelle Lösungen für ihre Kunden. Die Webseite informiert über das Produktangebot und Kontaktmöglichkeiten, ohne spezifische technische Details oder Öffnungszeiten zu nennen.
Keywords
Rennsportfahrzeuge Oldtimer Nutzfahrzeuge Lieferung Landmaschinen Kupplungsteile Klaus Reinicke Hamburg Fertigung Ersatzteile
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 1516 RE
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Klaus Reinicke GmbH aus Barsbüttel ist im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRB 1516 RE verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Klaus Reinicke GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Klaus Reinicke GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 24.06.2011
Veränderung

Klaus Reinicke GmbH, Barsbüttel (Kiebitzhörn 20, 22885 Barsbüttel). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage ist die Kupplungsbau Altmark GmbH mit Sitz in Stendal, Amtsgericht Stendal HRB 1846, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..