Kleingärtner- und Gartenheimerverein "Walle" eingetragener Verein, Bremen
Firmendaten
Anschrift:
Kleingärtner- und Gartenheimerverein "Walle" eingetragener Verein
Keine Angabe Keine Angabe
Keine Angabe Bremen
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: VR 2613
Amtsgericht: Bremen
Rechtsform: eV
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 1
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Kleingärtner- und Gartenheimerverein "Walle" eingetragener Verein aus Bremen ist im Register unter der Nummer VR 2613 im Amtsgericht Bremen verzeichnet.
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Registermeldungen
1Kleingärtner- und Gartenheimerverein "Walle" eingetragener Verein, Bremen. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2009 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 19.07.2009 und 31.07.2009 der Kleingärtnerverein "zur Erholung" eingetragener Verein mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 3059 HB) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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