Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, Potsdam
Firmendaten
Anschrift:
Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH
Charlottenstr. 72
14467 Potsdam
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 16279 P
Amtsgericht: Potsdam
Rechtsform: gGmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium, sowie der Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff. AO anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung und weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und den Betrieb des Krankenhauses in Forst mit den jeweiligen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an solchen, soweit sich diese innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaft betätigen, gemeinderechtlichen Regelungen nicht entgegenstehen und die Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 BbgKVerf beachtet werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb im Sinne von § 81 und § 118 BetrVG und von § 1 Abs. 4 MitbestG in der jeweils geltenden Fassung.
Branchen: 7
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH aus Potsdam ist im Register unter der Nummer HRB 16279 P im Amtsgericht Potsdam verzeichnet. Gegenstand des Unternehmens laut eigener Angabe ist Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium, sowie der Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff. AO anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung und weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und den Betrieb des Krankenhauses in Forst mit den jeweiligen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an solchen, soweit sich diese innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaft betätigen, gemeinderechtlichen Regelungen nicht entgegenstehen und die Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 BbgKVerf beachtet werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb im Sinne von § 81 und § 118 BetrVG und von § 1 Abs. 4 MitbestG in der jeweils geltenden Fassung. Die Anzahl der Entscheider aus erster Führungsebene (z.B. auch Prokuristen) beträgt derzeit 3 im Firmenprofil.
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Registermeldungen
27Num- mer der Ein- tra- gung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inlän- dische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unterneh- mens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsrege- lung b) Vorstand, Leitungsorgan, ge- schäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesell- schafter, Geschäftsführer, Ver- tretungsberechtigte und beson- dere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Ein- tragung b) Bemerkun- gen |
---|---|---|---|---|---|---|
24 | b) Geschäftsführer: 8. Dr. Hochbaum, Karin, geb. xx.xx.xxxx, Bremen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 30.01.2023 Dinter | ||||
23 | c) Die Gesellschaft verfolgt aus- schließlich und unmittelbar ge- meinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Ge- sundheitswesens und der öffent- lichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlim- merung von Krankheiten, Lei- den oder Körperschäden, die Ge- burtshilfe und Leistungen der Re- habilitation, soweit diese Gegen- stand zulässiger kommunaler Da- seinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche und pflegerische Hilfe- leistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung äl- terer und/oder pflegebedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium, sowie der Förderung der Berufsausbil- dung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, in Be- rufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder Beteili- gungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteili- gungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnüt- zige GmbH als steuerbegünstig- te Körperschaft im Sinne des § 51 ff. AO anerkannt ist, sind die Be- stimmungen der Abgabenordnung zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhau- ses der Schwerpunktversorgung und weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in Verbindung mit dem Landes- krankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und den Be- trieb des Krankenhauses in Forst mit den jeweiligen Ausbildungs- stätten, den sonstigen Nebenein- richtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V so- wie durch alle Maßnahmen und Ge- schäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beach- tung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierzu gehören auch die Errich- tung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errich- tung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an solchen, soweit sich diese innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesell- schaftsgegenstandes der Mutter- gesellschaft betätigen, gemeinde- rechtlichen Regelungen nicht ent- gegenstehen und die Vorausset- zungen des § 96 Abs. 1 BbgKVerf beachtet werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tä- tig; sie verfolgt nicht in erster Li- nie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwe- cke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigen- schaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Aus- gaben, die dem Zweck der Kör- perschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütun- gen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist ein Tendenz- betrieb im Sinne von § 81 und § 118 BetrVG und von § 1 Abs. 4 MitbestG in der jeweils geltenden Fassung. | a) Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 15.11.2022 ist der Gesellschaftsvertrag neu ge- fasst, insbesondere bezüglich der Bestimmungen zum Zweck und Gegenstand des Unternehmens und der Gemeinnützigkeit und redaktio- nell zur Geschäftsführung und Ver- tretung. | a) 29.11.2022 Neumann | |||
22 | 7. Heise, Sven, geb. xx.xx.xxxx, Potsdam Prokura gemeinsam mit einem Ge- schäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 29.08.2022 Dinter |
HRB 16279 P: Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, Potsdam, Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam. Nicht mehr Geschäftsführer: Steckel, Tim
HRB 16279 P: Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, Potsdam, Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
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Historie
18
Eintritt
Frau Karin Hochbaum
Geschäftsführer
Eintritt
Herr Sven Heise
Prokurist
Austritt
Herr Tim Steckel
Geschäftsführer
Austritt
Herr Steffen Grebner
Geschäftsführer
Austritt
Frau Dorothea Fischer
Geschäftsführer
Austritt
Herr Tim Steckel
Prokurist
Eintritt
Herr Tim Steckel
Geschäftsführer
Eintritt
Herr Hans-Ulrich Schmidt
Geschäftsführer
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