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Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, Potsdam (HRB 16279 P)

Firmendaten

Anschrift
Charlottenstr. 72
14467 Potsdam
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0331/241-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.klinikum-ernst-von-bergmann-potsdam.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 16279 P
Amtsgericht: Potsdam
Rechtsform: gGmbH
Keywords
Visceralchirurgie Urologie Strahlentherapie Radiologie Psychiatrie Potsdam Perinatalzentrum Orthopädie Onkologie Nuklearmedizin Notaufnahme Neurologie Neurochirurgie Nephrologie Nasen- Ohrenheilkunde Lungenzentrum Krankenhaus Klinikum Kinder- Jugendmedizin Kardiologie Hämatologie Hals- Gynäkologie Gefäßchirurgie Geburtshilfe Gastroenterologie Ernst Bergmann Diabetes Berlin Augenheilkunde Angiologie
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH aus Potsdam ist im Handelsregister Potsdam unter der Nummer HRB 16279 P verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium, sowie der Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff. AO anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung und weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und den Betrieb des Krankenhauses in Forst mit den jeweiligen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an solchen, soweit sich diese innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaft betätigen, gemeinderechtlichen Regelungen nicht entgegenstehen und die Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 BbgKVerf beachtet werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb im Sinne von § 81 und § 118 BetrVG und von § 1 Abs. 4 MitbestG in der jeweils geltenden Fassung.' Die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.01.2024)

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Registermeldungen 30

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
27 Nicht mehr Prokurist:
1. Brau, Ina
8.
Dr. Borttscheller, Georgia,
* ‒.‒.‒‒, Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
18.01.2024
Dinter
26 b)
Änderung zu Nr. 9:
Geburtsdatum berichtigt
Geschäftsführer:
Brase, Sabine, * ‒.‒.‒‒, Werder
(Havel)
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
14.04.2023
Dinter
25 b)
Geschäftsführer:
9.
Brase, Sabine, * ‒.‒.‒‒, Werder
(Havel)
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
05.04.2023
Jaap
24 b)
Geschäftsführer:
8.
Dr. Hochbaum, Karin, * ‒.‒.‒‒,
Bremen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
30.01.2023
Dinter
23 c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen Ge-
sundheitswesens und der öffent-
lichen Gesundheitspflege durch
Feststellung, Heilung, Linderung
oder Verhütung einer Verschlim-
merung von Krankheiten, Lei-
den oder Körperschäden, die Ge-
burtshilfe und Leistungen der Re-
habilitation, soweit diese Gegen-
stand zulässiger kommunaler Da-
seinsvorsorgeaufgaben sind, durch
ärztliche und pflegerische Hilfe-
leistungen sowie den Betrieb von
Einrichtungen zur Betreuung äl-
terer und/oder pflegebedürftiger
Menschen.
Neben diesen Aufgaben dient
die Gesellschaft der Förderung
von Wissenschaft und Forschung
durch
Forschung, Lehre und Studium,
sowie
der Förderung der Berufsausbil-
dung durch die Vorbereitung auf
berufliche Tätigkeiten und der
Aus- und Weiterbildung, in Be-
rufsfeldern, die der Gesellschaft
und ihrer Tochter- oder Beteili-
gungsgesellschaften zur Erfüllung
ihrer Aufgaben dienen.
Sofern ein Tochter- und Beteili-
gungsunternehmen der Klinikum
Ernst von Bergmann gemeinnüt-
zige GmbH als steuerbegünstig-
te Körperschaft im Sinne des § 51
ff. AO anerkannt ist, sind die Be-
stimmungen der Abgabenordnung
zu beachten.
Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch
den Betrieb und die Unterhaltung
eines allgemeinen Krankenhau-
ses der Schwerpunktversorgung
und weiterer Krankenhäuser in
dem nach dem Brandenburgischen
Krankenhausentwicklungsgesetz
in Verbindung mit dem Landes-
krankenhausplan zugewiesenen
Versorgungsgebiet und den Be-
trieb des Krankenhauses in Forst
mit den jeweiligen Ausbildungs-
stätten, den sonstigen Nebenein-
richtungen und Nebenbetrieben
und ambulanten
Einrichtungen insbesondere nach
§ 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V so-
wie
durch alle Maßnahmen und Ge-
schäfte, die unmittelbar dieser
Aufgabenerfüllung unter Beach-
tung der Gemeinnützigkeit
dienen.
Hierzu gehören auch die Errich-
tung von Zweigniederlassungen
sowie der Erwerb und die Errich-
tung von anderen Unternehmen
sowie Beteiligungen an solchen,
soweit sich diese innerhalb des
Tätigkeitsumfangs des Gesell-
schaftsgegenstandes der Mutter-
gesellschaft betätigen, gemeinde-
rechtlichen Regelungen nicht ent-
gegenstehen und die Vorausset-
zungen des § 96 Abs. 1 BbgKVerf
beachtet werden.
Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig; sie verfolgt nicht in erster Li-
nie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwe-
cke verwendet werden.
Die Gesellschafterin darf keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigen-
schaft als Gesellschafterin auch
keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten.
Es darf keine Person durch Aus-
gaben, die dem Zweck der Kör-
perschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütun-
gen begünstigt werden.
Die Gesellschaft ist ein Tendenz-
betrieb im Sinne von § 81 und §
118 BetrVG und von § 1 Abs. 4
MitbestG in der jeweils geltenden
Fassung.
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 15.11.2022
ist der Gesellschaftsvertrag neu ge-
fasst, insbesondere bezüglich der
Bestimmungen zum Zweck und
Gegenstand des Unternehmens und
der Gemeinnützigkeit und redaktio-
nell zur Geschäftsführung und Ver-
tretung.
a)
29.11.2022
Neumann
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Historie 21

18.01.2024
Entscheideränderung

Austritt
Frau Ina Brau
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Frau Georgia Borttscheller
Prokurist

14.04.2023
Entscheideränderung

Veränderung
Frau Sabine Brase
Geschäftsführer

05.04.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Sabine Brase
Geschäftsführer

30.01.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Karin Hochbaum
Geschäftsführer

29.08.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sven Heise
Prokurist

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