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a)
Knickschutzstation gemeinnüt-
zige GmbH
b)
Sitz/Niederlassung:
Langwedel OT Blocksdorf
Geschäftsanschrift:
Blocksdorf 3, 24631 Langwe-
del
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des Natur- und
Umweltschutzes und der Land-
schaftspflege.
(2) Sie will insbesondere die
Knicklandschaft mit der dar-
an angrenzenden Landschaft
und Ihren Biotopen in Schles-
wig-Holstein und darüber hin-
aus so schützen, pflegen und
entwickeln, dass
1. die Vielfalt, Eigenart und
Schönheit der natürlichen Um-
welt der Knicklandschaft als
Lebensgrundlage der Men-
schen und anderer Lebewesen,
2. die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und
3. die Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter,
erhalten bleiben und nachhal-
tig gesichert oder wiederherge-
stellt werden.
(3) Sie will ferner die Ziele des
Umweltschutzes fördern, um
durch die Verbesserung der
Umweltbedingungen zur Le-
bensqualität des Menschen
beizutragen. Hierzu gehört
auch das Bestreben, dass Ver-
stöße gegen die Knickschutz-
verordnung nicht nur als Ord-
nungswidrigkeit sondern als
Straftat geahndet werden, um
den Wert des Knickes für die
Umwelt herauszustellen und
den gebotenen Schutz des Kni-
ckes zu gewährleisten.
(4) Zu diesem Zweck will die
Gesellschaft
1. Einsichten in ökologische
Zusammenhänge als Grund-
lage für den Schutz von Na-
tur und Umwelt in der Gesamt-
und Fachplanung sowie in Ge-
nehmigungsverfahren zu um-
weltrelevanten Projekten för-
dern, vertiefen und durchset-
zen,
2. Kenntnisse über ökologi-
sche Zusammenhänge und
über die Gefährdung der natür-
lichen Umwelt, insbesondere
der Knicklandschaft, in der Öf-
fentlichkeit verbreiten,
3. Aktiv am Schutz, an der Pfle-
ge und soweit möglich an der
Wiederherstellung der natür-
lichen Umwelt der Knickland-
schaft mit geeigneten Maßnah-
men teilnehmen,
4. die Anerkennung des Knick-
verbundsystems in Schles-
wig-Holstein und darüber hin-
aus als Weltkultur- und Natur-
erbe anstreben.
(5) Der Satzungszweck und
die Ziele der Gesellschaft nach
den Absätzen (1) bis (4) wer-
den insbesondere dadurch ver-
wirklicht, dass sie Knickflächen
in der Gesamtregion Schles-
wig-Holstein dokumentiert,
analysiert, erhält, optimiert und
erneuert, indem sie
1. sich am Artenschutz von
Pflanzen und Tieren in der
Knicklandschaft sowie dem
Erhalt des charakteristischen
Landschaftsgefüges und des
dynamischen Ökosystems der
Knicklandschaft beteiligt,
2. sich für den schonenden
und nachhaltigen Umgang mit
den Lebensgütern Boden, Luft,
Wasser und Energie einsetzt,
3. mit allen Kreisen der Bevöl-
kerung, Naturschutzvereinen
und Stiftungen, Schulen, Hoch-
schulen, Behörden, insbeson-
dere Naturschutzbehörden und
politischen Gremien in Belan-
gen des Natur- und Umwelt-
schutzes zusammenarbeitet,
4. durch eine umfassende Öf-
fentlichkeitsarbeit das Natur-
verständnis und Umweltbe-
wusstsein der Menschen - spe-
ziell bei Kindern und Jugendli-
chen - fördert; dies geschieht
insbesondere durch die regel-
mäßige, in der Regel alle zwei
Jahre stattfindende, öffentlich-
keitswirksame Verleihung ei-
nes Preises in Form einer spe-
ziell für diese Zwecke von dem
Bildhauer Jörg Plickat aus Bre-
denbek entworfenen Skulptur
mit dem Titel „Die Knickharfe"
an von der
5. Gesellschafterversammlung
in Zusammenarbeit mit einem
Expertengremium ausgewähl-
te Personen und Projekte, die
sich um den Knickschutz be-
sonders verdient gemacht ha-
ben, indem sie Maßnahmen
umgesetzt haben, die der Zer-
störung der Knicklandschaft
entgegenwirken,
- das Bereitstellen von Natur-
und Umweltinformationen un-
ter anderem durch Ausstellun-
gen, Pressearbeit sowie im In-
ternet,
- umfangreiche Bildungsange-
bote im Sinne der Bildung für
nachhaltige Entwicklung (BNE)
- den betreuten Einsatz von
Freiwilligen,
- die Tätigkeit als Einsatzstel-
le und Träger des Zivildiens-
tes, sowie des freiwilligen öko-
logischen Jahres (FÖJ), oder
vergleichbarer Einrichtungen,
sich mit seinem Sachverstand
in Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren für öffentli-
che und private Projekte in
Schleswig-Holstein einbringt,
die möglicherweise erhebliche
Auswirkung auf die Umwelt
und die Natur im Land Schles-
wig-Holstein und außerhalb
des Landes haben und bei Be-
darf umweltrelevantes Verwal-
tungshandeln einer gerichtli-
chen Überprüfung zuführt. |
25.000,00 EUR |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft al-
lein. Sind mehrere Geschäftsfüh-
rer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Ge-
schäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Schacht, Daniela, geb. von Hede-
mann-Heespen, * ‒.‒.‒‒,
Langwedel
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
Geschäftsführer:
2.
Schacht, Jörn-Ulrich, * ‒.‒.‒‒,
Langwedel
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gesellschaftsvertrag vom:
29.08.2025 |
a)
03.11.2025
Zanoth |