HRA 42811 B: Kohndrow Verwaltungs GmbH & Co. Grundbesitz KG, Berlin, Rudolf-Breitscheid-Straße 9, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 42811 B: Kohndrow Verwaltungs GmbH & Co. Grundbesitz KG, Berlin, Rudolf-Breitscheid-Straße 9, 12529 Schönefeld. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 9, 12529 Schönefeld; Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Änderung zu Nr. 1: nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: Kohndrow Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 104899 B); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Kohndrow Verwaltungs GmbH & Co. Grundbesitz KG, Berlin, Weißenthurmstr. 5, 12309 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Weißenthurmstr. 5, 12309 Berlin.
Kohndrow Verwaltungs GmbH & Co. Grundbesitz KG, BerlinSchwalbachstr. 46 b, 12305 Berlin. Firma: Kohndrow Verwaltungs GmbH & Co. Grundbesitz KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schwalbachstr. 46 b, 12305 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Kohndrow Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 104899 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Annette Kaiser Vertriebs-GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 81537) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.12.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..