Kopler Verwaltungsgesellschaft mbH, Hemer inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Kopler Verwaltungsgesellschaft mbH
Nockenstr. 22
58675 Hemer
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 446
Amtsgericht: Iserlohn
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Kopler Verwaltungsgesellschaft mbH aus Hemer ist im Register unter der Nummer HRB 446 im Amtsgericht Iserlohn verzeichnet.
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Registermeldungen
2Kopler Verwaltungsgesellschaft mbH, Hemer (Nockenstraße 22, 58675 Hemer). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Iserlohn HRA 4436) am 31.07.2008 wirksam geworden.
Kopler Verwaltungsgesellschaft mbH, Hemer (Nockenstraße 22, 58675 Hemer). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Peter Kopler e. K. auftretenden Kaufmann Peter Kopler übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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