HRA 3412: Kunststoffe Ottemeier GmbH & Co. KG, Verl, Kapellenweg 45, 33415 Verl. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: Ottemeier GmbH, Verl (Amtsgericht Gütersloh HRB 1488), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 3412: Kunststoffe Ottemeier GmbH & Co. KG, Verl, Kapellenweg 45, 33415 Verl. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2019 mit der Werkzeugbau Ottemeier GmbH & Co. KG mit Sitz in Verl (Amtsgericht Gütersloh, HRA 3413) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit taggleicher Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 08.07.2019 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.