Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
Das Registerblatt ist geschlossen.
c)
Kommanditist mit Haftsumme gemäß Artikel 89 Absatz 2
EGHGB von Amts wegen neu vorgetragen und ausgeschieden
als
Kunzmann, Helmut, Eisingen, Haftsumme: 500.000,00 EUR |
a)
01.09.2025
Sautner |
HRA 702703: Kunzmann Maschinenverkleidung GmbH & Co. KG, Neulingen, Oberer Strietweg 5, 75245 Neulingen. Prokura erloschen: Kunzmann, Carsten Sebastian, Mühlacker, * ‒.‒.‒‒.
HRA 702703: Kunzmann Maschinenverkleidung GmbH & Co. KG, Neulingen, Oberer Strietweg 5, 75245 Neulingen. Einzelprokura: Kunzmann, Carsten Sebastian, Mühlacker, * ‒.‒.‒‒.
Kunzmann Maschinenverkleidung GmbH & Co. KG, Neulingen, Oberer Strietweg 5, 75245 Neulingen.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Helmut Kunzmann e.K.", Neulingen (Amtsgericht Mannheim HRA 702701) am 20.05.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Kunzmann Maschinenverkleidung GmbH & Co. KG, Neulingen, Oberer Strietweg 5, 75245 Neulingen.Der Einzelkaufmann Kunzmann, Helmut, Eisingen, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Helmut Kunzmann e.K.", Neulingen (Amtsgericht Mannheim HRA 702701) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.04.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen