Kurhessische Getränke Produktions- und Vertriebs-GmbH, Kassel, (Eugen-Richter-Straße 105, 34134 Kassel).Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 hat die Verschmelzung der Gesellschaft aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die übernehmende Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG mit Sitz in Berlin (HRB 62845 Amtsgericht Charlottenburg) beschlossen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Rechtsform: GmbH