3 |
|
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Bosch, Oliver, Haiger, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
08.09.2025
Kaiser
b)
Fall 3 |
2 |
c)
Erwerb, Halten, Verwalten, Verwerten von
Beteiligungen, Vermögensanlagen und
sonstigen Finanzinstrumenten im In- und
Ausland, auch als Treuhänder, sowie die
Vermögensverwaltung für
a) die Mitglieder des engsten
Familienkreises von Herrn Prof. Dr.-lng.
E.h. Friedhelm Loh sowie von Herrn Prof.
Dr.-lng. E.h. Friedhelm Loh errichtete
Stiftungen, soweit sie unter das sog.
Familienprivileg in der Auslegung des
BaFin-Merkblatts "Hinweise zur
Erlaubnispflicht gemäß KWG und KAGB
von Family Offices" vom 2. Juli 2018,
geändert am 12. Juli 2018, Ziff. 4 c) fallen,
b) die mittelbaren und unmittelbaren
Gesellschafter der Gesellschaft, soweit sie
als Mutterunternehmen der Gesellschaft im
Sinne von § 2 Abs. 30 WplG i.V.m. Art. 2
Nr. 9, Art. 22 der Richtlinie 2013/34/EU in
der Auslegung des BaFin-Merkblatts vom 2.
Juli 2018, Ziff.4 b) (also auch gemeinsam
im Wege der Mehrmütterschaft) anzusehen
sind, sowie
c) für Schwesterunternehmen der
Gesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 32
WplG i.V.m. § 1 Abs. 7 KWG, (nachfolgend
zusammen „Auftraggeber") nicht jedoch für
Dritte, sowie das Erbringen von
Dienstleistungen im Zusammenhang damit.
Daneben ist Gegenstand des
Unternehmens die Erbringung allgemeiner
Family Office-Dienstleistungen an den in
Satz 1 genannten Kreis.
Die Gesellschaft übt keine nach § 34c, §
34f Gewerbeordnung, dem
Wertpapierinstitutsgesetz oder dem
Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige
Tätigkeit aus.
Innerhalb dieser Grenzen ist die
Gesellschaft zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks notwendig oder
nützlich erscheinen. Die
Gesellschaftszwecke werden insbesondere
verwirklicht durch
a) die professionelle, selbstständige und
zielorientierte Verwaltung und Betreuung
des Vermögens der Auftraggeber
(Funktionsbereich "Vermögensanlage");
b) das fachgerechte Management und die
Weiterentwicklung der
Beteiligungsunternehmen durch Beratung
im Zusammenhang mit der Wahrnehmung
der Gesellschafter- bzw.
Organmitgliedsrechte und -pflichten
(Funktionsbereich "Beteiligungen"); bei
Beteiligungsunternehmen handelt es sich
um Unternehmen unabhängig von ihrer
Rechtsform, an denen die Auftraggeber
unmittelbar oder mittelbar als rechtliche
und/oder wirtschaftliche Eigentümerin
wesentlich beteiligt sind (nachfolgend
insgesamt auch
"Beteiligungsunternehmen"). Umfasst sind
darüber hinaus Unternehmen, an denen
Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh
unmittelbar oder mittelbar wesentlich
beteiligt ist, sofern er dies lebzeitig oder
durch Verfügung von Todes wegen
bestimmt hat. Als Beteiligungsunternehmen
zählen auch stille Beteiligungen,
Unterbeteiligungen oder ähnliche Rechte
sowie sämtliche Rechte, die eine
wesentliche Teilhabe an den Ergebnissen
von oder eine Stimmbefugnis an anderen
Gesellschaften vermitteln. Ein
Beteiligungsunternehmen liegt auch vor,
wenn eine Beteiligung von einem Dritten
namens und für Rechnung der
Auftraggeber gehalten wird. Den
Beteiligungsunternehmen im Sinne dieser
Satzung werden auch Stifungen
zugeordnet, die Herr Prof. Dr.-Ing. E.h.
Friedhelm Loh errichtet hat, sofern er dies
lebzeitig oder durch Verfügung von Todes
wegen bestimmt hat.
Die Gesellschaft unterstützt insoweit die
FDL-Dignus-Stiftung, die nach Prof. Dr.-Ing.
E.h. Friedhelm Loh die unternehmerische
Verantwortung für die
Beteiligungsunternehmen trägt.
c) die Unterstützung, Beratung und
Führung der Beteiligungsunternehmen bei
sämtlichen Fragen und Aufgaben im
Zusammenhang mit ihrem gemeinnützigen
und kulturellen Engagement
(Funktionsbereich
"Gemeinnützigkeit/Kultur").
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art übernehmen
oder vertreten, sie darf sich an solchen
Unternehmen beteiligen und zwar auch als
persönlich haftende Gesellschafterin. |
|
a)
Durch Beschluss des Executive Boards kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Beschluss des Executive Boards
ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der
Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als
Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu
vertreten.
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Prof. Dr.- Ing. E. h. Loh, Friedhelm Karl Georg,
Dietzhölztal, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und
4 (Stammkapital) beschlossen. |
a)
23.07.2025
Dell
b)
Fall 2 |
1 |
a)
L & L Family Office GmbH
b)
Haiger
Geschäftsanschrift:
Rudolf-Loh-Straße 1, 35708 Haiger
c)
1. Erwerb, Halten, Verwalten, Verwerten
von Beteiligungen, Vermögensanlagen und
sonstigen Finanzinstrumenten im In- und
Ausland, auch als Treuhänder, sowie die
Vermögensverwaltung für
a) die mittelbaren und unmittelbaren
Gesellschafter der Gesellschaft, soweit sie
als Mutterunternehmen der Gesellschaft im
Sinne von § 2 Abs. 30 WplG i. V. m. Art. 2
Nr. 9, Art. 22 der Richtlinie 2013/34/EU in
der Auslegung des BaFin-Merkblatts vom 2.
Juli 2018, Ziff. 4 b
(also auch gemeinsam im Wege der
Mehrmütterschaft) anzusehen sind, sowie
b) für Schwesterunternehmen der
Gesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 32
WplG i. V. m. § 1 Abs. 7 KWG,
nicht jedoch für Dritte, sowie das
Einbringen von Dienstleistungen im
Zusammenhang damit. Daneben ist
Gegenstand des Unternehmens die
Erbringung allgemeiner Family Office-
Dienstleistungen an die Gesellschafter, die
von den Gesellschaftern beauftragt werden.
2. Die Gesellschaft übt keine nach § 34 c, §
34 f Gewerbeordnung, dem
Wertpapierinstitutsgesetz oder dem
Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige
Tätigkeit aus.
3. Innerhalb dieser Grenzen ist die
Gesellschaft zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks notwendig oder
nützlich erscheinen.
Die Gesellschaftszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
a) die professionelle, selbstständige und
zielorientierte Verwaltung und Betreuung
des Vermögens ihrer mittelbaren und
unmittelbaren Gesellschafter i.S.d. Abs. 1
lit. a) sowie ihrer Schwesterunternehmen
i.S.d. Abs. 1 lit b) (Funktionsbereich
"Vermögensanlage");
b) das fachgerechte Management und die
Weiterentwicklung der
Beteiligungsunternehmen durch Beratung
im Zusammenhang mit der Wahrnehmung
der Gesellschafter- bzw.
Organmitgliedsrechte und -pflichten
(Funktionsbereich "Beteiligungen"); bei
Beteiligungsunternehmen handelt es sich
um Unternehmen unabhängig von ihrer
Rechtsform, an denen die Gesellschafter
unmittelbar oder mittelbar als rechtliche
und/oder wirtschaftliche Eigentümerin
wesentlich beteiligt sind (nachfolgend
insgesamt auch
"Beteiligungsunternehmen"). Umfasst sind
darüber hinaus Unternehmen, an denen
Herr Prof. Dr.-Ing. E. h. Friedhelm Loh
unmittelbar oder mittelbar wesentlich
beteiligt ist, sofern er dies lebzeitig oder
durch Verfügung von Todes wegen
bestimmt hat. Als Beteiligungsunternehmen
zählen auch stille Beteiligungen,
Unterbeteiligungen oder ähnliche Rechte
sowie sämtliche Rechte, die eine
wesentliche Teilhabe an den Ergebnissen
von oder eine Stimmbefugnis an anderen
Gesellschaften vermitteln. Ein
Beteiligungsunternehmen liegt auch vor,
wenn eine Beteiligung von einem Dritten
namens und für Rechnung der
Gesellschafter gehalten wird. Den
Beteiligungsunternehmen im Sinne dieser
Satzung werden auch Stiftungen
zugeordnet, die Herr Prof. Dr.-Ing. E. h.
Friedhelm Loh errichtet hat, sofern er dies
lebzeitig oder durch Verfügung von Todes
wegen bestimmt hat.
Die Gesellschaft unterstützt insoweit die
FDL-Dignus-Stiftung, die nach Prof. Dr.-Ing.
E. h. Friedhelm Loh die unternehmerische
Verantwortung für die
Beteiligungsunternehmen trägt.
c) die Unterstützung, Beratung und
Führung der Beteiligungsunternehmen bei
sämtlichen Fragen und Aufgaben im
Zusammenhang mit ihrem gemeinnützigen
und kulturellen Engagement
(Funktionsbereich
"Gemeinnützigkeit/Kultur").
4. Die Gesellschaft darf andere
Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art
übernehmen oder vertreten, die darf sich an
solchen Unternehmen beteiligen, und zwar
auch als persönlich haftende
Gesellschafterin. |
500.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines
Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Prof. Dr.- Ing. E. h. Loh, Friedhelm Karl Georg,
Dietzhölztal, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2023 mit Änderung vom
07.12.2023 |
a)
27.12.2023
Kaiser
b)
Fall 1 |