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L. I. F. E. GmbH, Düsseldorf (HRB 37090) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Schulstr. 2
40213 Düsseldorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 37090
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die L. I. F. E. GmbH aus Düsseldorf war im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer HRB 37090 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die L. I. F. E. GmbH ihren Standort nicht geändert. Die L. I. F. E. GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 25.05.2011
Löschung von Amts wegen

L. I. F. E. GmbH, Düsseldorf (c/o Steuerberater Dr. Trawka, Schulstraße 2, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 29.03.2011
Löschungsankündigung

L. I. F. E. GmbH, Düsseldorf (c/o Steuerberater Dr. Trawka, Schulstraße 2, 40213 Düsseldorf). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Das Widerspruchsrecht steht jedem zu, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach dem Datum der Bekanntmachung der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung der Löschungsankündigung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuches. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Löschungsankündigung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

25.05.2011
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 17.05.2011

29.03.2011
Registervorgang

Löschungsankündigung 22.03.2011