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a)
LA VIDA gGmbH
c)
(1) Die Unterstützung kranker,
suchtkranker, psychisch oder
seelisch erkrankter, hilfsbe-
dürftiger oder davon bedroh-
ter Kinder, Jugendlicher und Er-
wachsener sowie von Obdach-
losigkeit bedrohter und betrof-
fener Menschen.
Die Unterstützung erfolgt
durch Anregung, Förderung
und Verwirklichung von Maß-
nahmen und Einrichtungen, die
der gesundheitlichen und so-
zialen Teilhabe dienen sowie
durch Versorgung mit ange-
messenem Wohnraum im Be-
darfsfall.
a) Zweck der Gesellschaft ist
die selbstlose Unterstützung
von Personen, die infolge ih-
res körperlichen, geistigen und
seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind
(§ 53 Nr. 1 der Abgabenord-
nung). Dieser Zweck soll insbe-
sondere durch folgende Maß-
nahmen verwirklicht werden:
- Psychosoziale Unterstützung
von seelisch behinderten Men-
schen, die von HIV, AIDS, Hepa-
titis C und/oder anderen chro-
nischen Erkrankungen betrof-
fen sind,
- Psychosoziale Unterstützung
von Suchtkranken und substi-
tuiert lebenden Menschen so-
wie Unterstützung und Durch-
führung von Maßnahmen der
Suchtprävention und -beratung,
- Psychosoziale Unterstützung
von psychisch kranken oder
kognitiv beeinträchtigten Men-
schen,
- unentgeltliche Beratung die-
ser Menschen zu Wohnungs-
fragen, Lebensgestaltung, Fi-
nanzierung des Lebensunter-
halts und Therapieangeboten,
- Vorhalten von ambulanten
Hilfen und niedrigschwelligen
Angeboten für Menschen, die
obdachlos sind oder von Ob-
dachlosigkeit bedroht sind,
- Vorhaltung von Angeboten
zur beschäftigungsorientierten
Teilhabe wie z.B. Tagesstätten
für die Leistungsberechtigten,
in denen sie entsprechend ih-
rem gesundheitlichen Vermö-
gen eine arbeitstherapeutische
Betreuung erhalten,
- Vermittlung von Wohnraum
sowie Schaffung inklusiver und
bedarfsgerechter Wohnformen,
z.B. Einzel-, Gruppen und Ver-
bundwohnen,
- Vermittlung von Hilfen im Ein-
zelfall durch andere soziale
Einrichtungen.
b) Ferner ist Zweck der Gesell-
schaft die Förderung der Ju-
gend- und Altenhilfe (§ 52 Abs.
2 Nr. 4 der Abgabenordnung).
Dieser Zweck soll insbesonde-
re durch folgende Maßnahmen
verwirklicht werden:
- Förderung von Kindern, Ju-
gendlichen, die unter psychi-
schen oder seelischen Erkran-
kungen oder Behinderungen
leiden oder davon bedroht
sind,
- Durchführung von ambulan-
ten Hilfen für Familien, Kinder,
Jugendliche und junge Erwach-
sene nach dem KJHG, insbe-
sondere Hilfen zur Erziehung
nach §§ 29, 30, 31, 35 und 35a
SGB VIII sowie Hilfen zum be-
treuten Umgang nach § 18
SGB VIII.
- Beratung und Hilfe für Fami-
lien in besonderen Not- und
Konfliktsituationen, insbeson-
dere für psychisch erkrankte
Eltern,
- Einrichtung von Treffpunkten
mit kommunikativen Angebo-
ten, psychosoziale Betreuung,
Einrichtung von bedarfsgerech-
ten Wohnformen für Jugendli-
che,
- allgemeine soziale Beratung,
- unentgeltliche Beratungsan-
gebote zu Lebensfragen älterer
Menschen und zu Fragen der
Pflege sowie Einrichtung von
Treffpunkten für ältere Men-
schen, um eine aktive Freizeit-
gestaltung zu ermöglichen. Es
können auch bedarfsgerech-
te Wohnformen für ältere Men-
schen aufgebaut werden.
c) Ferner ist Zweck der Gesell-
schaft die Förderung der Hilfe
für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte und Flüchtlin-
ge oder Vertriebene (§ 52 Abs.
2 Nr. 10 der Abgabenordnung).
Dieser Zweck soll insbesonde-
re durch folgende Maßnahmen
verwirklicht werden:
- unentgeltliche Beratungsan-
gebote in Fragen des Asyl- und
Aufenthaltsrechtes, Einrich-
tung angemessener Wohnfor-
men und Beratung zur Integra-
tion auf dem Arbeitsmarkt.
d) Ferner ist Zweck der Gesell-
schaft die Förderung des Wohl-
fahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr.
9 der Abgabenordnung)
- aktive Mitarbeit im Paritäti-
schen Wohlfahrtsverband;
- Arbeit in Kooperationsprojek-
ten mit anderen sozialen Trä-
gern;
- aktive Öffentlichkeitsarbeit im
Interesse der Klienten.
e) In der Umsetzung seiner
steuerbegünstigten satzungs-
mäßigen Zwecke wirkt die LA
VIDA gGmbH mit der steu-
erbegünstigten KIEZquartier
gGmbH, eingetragen im Han-
delsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg unter HRB
210564 B, planmäßig (AO § 57
(3)) zusammen.
Gegenstand des planmäßigen
Zusammenwirkens ist:
- die Beschaffung (Kauf, Erb-
baurecht, Miete), der Ausbau
und die Bewirtschaftung von
Immobilien, um sie der Gesell-
schaft zur Nutzung im Rahmen
seiner steuerbegünstigten sat-
zungsmäßigen Zwecke entgelt-
lich zu überlassen;
- die Entwicklung von Nut-
zungskonzepten für die oben
genannten Immobilien;
- die Entwicklung von Konzep-
ten zur Sicherung leistbaren
Wohnraums und leistbarer Ge-
werbeflächen für die steuerbe-
günstigten satzungsmäßigen
Zwecke der Gesellschaft und
die Vertretung dieser Konzepte
gegenüber der Politik und der
Immobilienwirtschaft;
- die Beratung und Begleitung
der Gesellschaft bei der ziel-
gerechten Planung, dem Bau,
der Anmietung und der Nut-
zung von Immobilien als sozia-
le Zentren, einschließlich der
Unterstützung der Gesellschaft
bei der Beantragung von För-
dermitteln, die ihm im Zusam-
menhang mit der satzungsmä-
ßigen Nutzung von Immobilien
zugänglich sein können.
(2) Die Gesellschaft ist berech-
tigt, im Rahmen der gesetzli-
chen Vorschriften und der Be-
stimmungen dieses Gesell-
schaftsvertrages alle Geschäf-
te und Rechtshandlungen vor-
zunehmen, die zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks dien-
lich sind oder das Unterneh-
men zu fördern geeignet er-
scheinen und darüber hinaus
sich unmittelbar und mittel-
bar an anderen Unternehmen
gleichen, ähnlichen oder ver-
wandten Gegenstandes zu be-
teiligen, wenn sie den Gesell-
schaftszweck nachhaltig för-
dern und zur Erfüllung des ge-
meinnützigen Zwecks beitra-
gen.
(3) Die Förderung der sat-
zungsmäßigen Zwecke kann
auch durch planmäßiges Zu-
sammenwirken nach § 57 Abs.
3 AO mit der DISO gemeinnüt-
zige Dienstleistungsgesell-
schaft für soziale Träger mbH
durch Erbringung von Manage-
ment - und administrativen
Dienstleistungen sowie von
Verwaltungsaufgaben verwirk-
licht werden.
(4) Die Förderung der sat-
zungsmäßigen Zwecke kann
auch durch planmäßiges Zu-
sammenwirken nach § 57 Abs.
3 AO mit ZIK gGmbH, insbe-
sondere durch Erbringung von
IT-Dienstleistungen, wie das
Hosting von Daten, verwirklicht
werden. |
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a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
08.08.2025 ist der Gesell-
schaftsvertrag neu gefasst.
b)
Die Gesellschaft hat auf Grund
des Spaltungs- und Übernahme-
vertrages vom 08.08.2025 so-
wie der Zustimmungsbeschlüs-
se der beteiligten Rechtsträger
vom selben Tage Teile des Ver-
mögens der ADV -- Akzeptie-
ren -- Differenzieren -- Verbin-
den gemeinnützige Gesellschaft
zur Integration von benachtei-
ligten Menschen mit beschränk-
ter Haftung mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg,
HRB 86136 B) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleich-
zeitig erfolgten Eintragung in
das Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers
wirksam geworden. |
a)
20.08.2025
von La Cheval-
lerie |
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b)
Die Gesellschaft hat auf Grund
des Spaltungs- und Übernahme-
vertrages vom 08.08.2025 so-
wie der Zustimmungsbeschlüs-
se der Gesellschafterversamm-
lungen der beteiligten Rechtsträ-
ger vom selben Tage Teile des
Vermögens der Gesellschaft für
ambulante Betreuung und Be-
gleitung GamBe gemeinnützige
GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG
Charlottenburg HRB 125940 B)
übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleich-
zeitig erfolgten Eintragung in
das Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers
wirksam geworden. |
a)
15.08.2025
Dr. Dr. Schulte |
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b)
Die Gesellschaft hat auf Grund
des Spaltungs- und Übernahme-
vertrages vom 08.08.2025 so-
wie der Zustimmungsbeschlüs-
se der Gesellschafterversamm-
lungen der beteiligten Rechtsträ-
ger vom selben Tage Teile des
Vermögens der ZIK - zuhause
im Kiez gGmbH mit dem Sitz in
Berlin (AG Charlottenburg HRB
31751 B) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleich-
zeitig erfolgten Eintragung in
das Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers
wirksam geworden. |
a)
15.08.2025
Dr. Dr. Schulte |
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b)
Die Gesellschaft hat auf Grund
des Spaltungs- und Übernahme-
vertrages vom 08.08.2025 so-
wie der Zustimmungsbeschlüs-
se der Gesellschafterversamm-
lungen der beteiligten Rechts-
träger vom selben Tage Teile
des Vermögens der ZeitRaum.
Gemeinnützige Gesellschaft für
psychische Rehabilitierung mbH
mit dem Sitz in Berlin (AG Char-
lottenburg HRB 70963 B) über-
nommen.
Die Spaltung ist mit der gleich-
zeitig erfolgten Eintragung in
das Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers
wirksam geworden. |
a)
15.08.2025
Dr. Dr. Schulte |
8 |
a)
La Vida gGmbH
c)
(1) Gegenstand des Unterneh-
mens ist die Unterstützung kran-
ker, suchtkranker, psychisch oder
seelisch erkrankter, hilfsbedürfti-
ger oder davon bedrohter Kinder,
Jugendlicher und Erwachsener so-
wie von Obdachlosigkeit bedroh-
ter und betroffener Menschen. Die
Unterstützung erfolgt durch An-
regung, Förderung und Verwirkli-
chung von Maßnahmen und Ein-
richtungen, die der gesundheitli-
chen und sozialen Teilhabe dienen
sowie durch Versorgung mit an-
gemessenem Wohnraum im Be-
darfsfall.
a) Zweck der Gesellschaft ist die
selbstlose Unterstützung von Per-
sonen, die infolge ihres körperli-
chen, geistigen und seelischen Zu-
stands auf die Hilfe anderer ange-
wiesen sind (§ 53 Nr. 1 der Ab-
gabenordnung). Dieser Zweck
soll insbesondere durch folgende
Maßnahmen verwirklicht werden:
- Psychosoziale Unterstützung
von seelisch behinderten Men-
schen, die von HIV, AIDS, He-
patitis C und/oder anderen chro-
nischen Erkrankungen betroffen
sind,
- Psychosoziale Unterstützung
von Suchtkranken und substituiert
lebenden Menschen sowie Unter-
stützung und Durchführung von
Maßnahmen der Suchtprävention
und -beratung,
- Psychosoziale Unterstützung
von psychisch kranken oder ko-
gnitiv beeinträchtigten Menschen,
- unentgeltliche Beratung dieser
Menschen zu Wohnungsfragen,
Lebensgestaltung, Finanzierung
des Lebensunterhalts und Thera-
pieangeboten,
- Vorhalten von ambulanten Hil-
fen und niedrigschwelligen Ange-
boten für Menschen, die obdach-
los sind oder von Obdachlosigkeit
bedroht sind,
- Vorhaltung von Angeboten zur
beschäftigungsorientierten Teil-
habe wie z.B. Tagesstätten für die
Leistungsberechtigten, in denen
sie entsprechend ihrem gesund-
heitlichen Vermögen eine arbeits-
therapeutische Betreuung erhal-
ten,
- Vermittlung von Wohnraum so-
wie Schaffung inklusiver und be-
darfsgerechter Wohnformen, z.B.
Einzel-, Gruppen und Verbund-
wohnen,
- Vermittlung von Hilfen im Ein-
zelfall durch andere soziale Ein-
richtungen.
b) Ferner ist Zweck der Gesell-
schaft die Förderung der Jugend-
und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.
4 der Abgabenordnung). Dieser
Zweck soll insbesondere durch
folgende Maßnahmen verwirklicht
werden:
- Förderung von Kindern, Jugend-
lichen, die unter psychischen oder
seelischen Erkrankungen oder Be-
hinderungen leiden oder davon
bedroht sind,
- Durchführung von ambulanten
Hilfen für Familien, Kinder, Ju-
gendliche und junge Erwachse-
ne nach dem KJHG, insbesondere
Hilfen zur Erziehung nach §§ 29,
30, 31, 35 und 35a SGB VIII so-
wie Hilfen zum betreuten Umgang
nach § 18 SGB VIII.
- Beratung und Hilfe für Familien
in besonderen Not- und Konflikt-
situationen, insbesondere für psy-
chisch erkrankte Eltern,
- Einrichtung von Treffpunkten
mit kommunikativen Angeboten,
psychosoziale Betreuung, Einrich-
tung von bedarfsgerechten Wohn-
formen für Jugendliche,
- allgemeine soziale Beratung,
- unentgeltliche Beratungsangebo-
te zu Lebensfragen älterer Men-
schen und zu Fragen der Pflege
sowie Einrichtung von Treffpunk-
ten für ältere Menschen, um ei-
ne aktive Freizeitgestaltung zu er-
möglichen. Es können auch be-
darfsgerechte Wohnformen für äl-
tere Menschen aufgebaut werden.
c) Ferner ist Zweck der Gesell-
schaft die Förderung der Hilfe
für politisch, rassistisch oder re-
ligiös Verfolgte und Flüchtlinge
oder Vertriebene (§ 52 Abs.2 Nr.
10 der Abgabenordnung). Dieser
Zweck soll insbesondere durch
folgende Maßnahmen verwirklicht
werden:
- unentgeltliche Beratungsange-
bote in Fragen des Asyl- und Auf-
enthaltsrechtes, Einrichtung ange-
messener Wohnformen und Bera-
tung zur Integration auf dem Ar-
beitsmarkt.
d) Ferner ist Zweck der Gesell-
schaft die Förderung des Wohl-
fahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9
der Abgabenordnung)
- aktive Mitarbeit im Paritätischen
Wohlfahrtsverband;
- Arbeit in Kooperationsprojekten
mit anderen sozialen Trägern;
- aktive Öffentlichkeitsarbeit im
Interesse der Klienten.
e) In der Umsetzung seiner steu-
erbegünstigten satzungsmäßi-
gen Zwecke wirkt die La Vida
gGmbH mit der steuerbegüns-
tigten KIEZquartier GmbH, ein-
getragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg un-
ter HRB 210564 B, planmäßig
(AO § 57 (3)) zusammen. Gegen-
stand des planmäßigen Zusam-
menwirkens ist:
- die Beschaffung (Kauf, Erbbau-
recht, Miete), der Ausbau und die
Bewirtschaftung von Immobilien,
um sie der Gesellschaft zur Nut-
zung im Rahmen seiner steuerbe-
günstigten satzungsmäßigen Zwe-
cke entgeltlich zu überlassen;
- die Entwicklung von Nutzungs-
konzepten für die oben genannten
Immobilien;
- die Entwicklung von Konzepten
zur Sicherung leistbaren Wohn-
raums und leistbarer Gewerbeflä-
chen für die steuerbegünstigten
satzungsmäßigen Zwecke der Ge-
sellschaft und die Vertretung die-
ser Konzepte gegenüber der Poli-
tik und der Immobilienwirtschaft;
- die Beratung und Begleitung der
Gesellschaft bei der zielgerech-
ten Planung, dem Bau, der An-
mietung und der Nutzung von Im-
mobilien als soziale Zentren, ein-
schließlich der Unterstützung der
Gesellschaft bei der Beantragung
von Fördermitteln, die ihm im Zu-
sammenhang mit der satzungsmä-
ßigen Nutzung von Immobilien
zugänglich sein können.
Die Förderung der satzungsmä-
ßigen Zwecke kann auch durch
planmäßiges Zusammenwirken
nach § 57 Abs. 3 AO mit der
DISO gemeinnützige Dienstleis-
tungsgesellschaft für soziale Trä-
ger mbH durch Erbringung von
Management- und administrativen
Dienstleistungen sowie von Ver-
waltungsaufgaben verwirklicht
werden. |
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a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
4.
Waltz, Karin, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 29.11.2024
ist der Gesellschaftsvertrag neu ge-
fasst. |
a)
27.03.2025
Dr. Friedemann |