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a)
LBB Steuerberatungs GmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Pettenkoferstraße 4, 80336 München
c)
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen im Sinne des § 33 i. V. m. § 1
Abs. 1 und 2 des Steuerberatungsgesetzes
(StBerG), insbesondere: die Beratung und
Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten
gegenüber den Finanzbehörden und -
gerichten, Anfertigung von
Steuererklärungen für natürliche und
juristische Personen, Erstellung von
Jahresabschlüssen und
Gewinnermittlungen (EÜR), (automatisierte
oder teilautomatisierte) Erstellung von
Finanz- und Lohnbuchhaltung,
wirtschaftliche Beratung, soweit sie mit der
Hilfeleistung in Steuersachen vereinbar ist
(§ 5 StBerG), Durchführung von
gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen,
soweit diese durch Steuerberater zulässig
sind. Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht
gestattet. Die Gesellschaft hat an ihrem in §
1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein. Die
Leistungen werden im Rahmen der
berufsrechtlichen Zulässigkeit (§§ 3, 33 ff.
StBerG) unter Einsatz technischer
Hilfsmittel, insbesondere elektronischer
Datenverarbeitung und digitaler
Kommunikationsmittel, erbracht. Die
Gesellschaft darf insbesondere weitere
Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2
StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen,
die unmittelbar oder mittelbar dem
Gesellschaftszweck zu dienen geeignet
sind. Sie kann sich zu diesem Zweck an
anderen Unternehmen beteiligen,
Zweigniederlassungen errichten,
Tochtergesellschaften gründen oder mit
Dritten kooperieren, sofern dies mit dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbar ist
(§§ 56 ff. StBerG). Die Gesellschaft darf nur
solche Tätigkeiten ausüben, die mit dem
Berufsrecht der Steuerberater (§§ 43 ff.
StBerG) vereinbar sind. Sie ist eine
Steuerberatungsgesellschaft im Sinne des
§ 32 Abs. 2 StBerG. Die Gesellschaft darf
Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand
nach Abs. 2 anzuwenden Berufsrechts
nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf
die für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Meurer, Sebastian Karl-Heinz, Lohmar,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2025. |
a)
23.10.2025
Barth |