65 |
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b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Geschäftsführer:
Adamla, Uwe, Überlingen, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Pyk, Thomas, Marpingen, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Modersohn, Antje Ulrike, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Brand, Hans-Henning, Esslingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.05.2025
Winddecker |
64 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
(2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
b) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
d) Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß § 282 KAGB - unter
Ausschluss von Hedgefonds gem. § 283
KAGB -, welche in folgende
Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten
Vermögensgegenstände,
bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB
genannte Vermögensgegenstände:
Wertpapiere im
Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB,
Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284
Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB,
Bankguthaben
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB,
Anteile oder Aktien an inländischen
offenen sowie an entsprechenden offenen
EU- oder ausländischen
Investmentvermögen
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB,
Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen
und Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen
ermittelt werden kann, im Sinne von § 284
Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB,
cc) Anteile oder Aktien an inländischen
geschlossenen AIF sowie an
entsprechenden geschlossenen
EU- oder ausländischen
Investmentvermögen.
e) Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten
Vermögensgegenstände,
bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB
genannte Vermögensgegenstände:
Wertpapiere im
Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB,
Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284
Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB,
Bankguthaben
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB,
Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen
Investmentvermögen im Sinne von § 284
Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, Edelmetalle,
unverbriefte Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert
dieser Beteiligungen ermittelt werden kann,
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr.
2 i) KAGB.
(3) Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte
und Tätigkeiten betreiben:
a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes
(KWG) angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich
der Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b) die Anlageberatung,
c) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten
(Anlagevermittlung),
d) der Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen,
e) die Abgabe einer Zusage gegenüber
dem Anleger, dass bei Rücknahme von
Anteilen
oder bei Beendigung der Verwaltung von
Anteilen im Sinne des Buchstaben a)
mindestens
ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag
an den Anleger gezahlt wird
(Mindestzahlzusage),
f) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.
(4) Neben den in Abs. 2 und 3 genannten
Geschäften und Tätigkeiten darf die
Gesellschaft auch
Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres
eigenen Vermögens erforderlich sind.
(5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist,
welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der
Gesellschaft) beschlossen. |
a)
09.04.2025
Winddecker |
63 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Modersohn, Ulrike, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Leukert, Marion, Mannheim, * ‒.‒.‒‒
Stern, Alexander, Mönchengladbach,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.11.2024
Winddecker |
62 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hünseler, Michael, München, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Hopffer, Sebastian, Bondorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.03.2024
Winddecker |
61 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Modersohn, Ulrike, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.12.2023
Winddecker |