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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Jeweils zwei Geschäftsführer oder ein
Geschäftsführer und ein Prokurist vertreten
gemeinsam. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2026 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8
(Geschäftsführer), § 10 (Vertretung) und § 14
(Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. |
a)
08.04.2026
Gastgeb |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Roth, Christian, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Müller, Sebastian Alexander, Landau in der
Pfalz, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Seiler, Daniel, Achern, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Pfleger, Kerstin, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Hertel, Philipp Wolfgang, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.03.2026
Gastgeb |
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c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Gesellschaft ist eine externe
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung),
jeweils nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen dieses § 2.
(2) Folgende geschlossene inländische
Spezial-AlF gem. §§ 285 ff. KAGB, die
jeweils gemäß ihrer Anlagebedingungen
nur in folgende Vermögensgegenstände
investieren dürfen, sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind, es sei denn im Rahmen
von Public-to-Private-Transaktionen, im
Falle eines Börsenganges oder einer
sonstigen Form einer Marktzulassung;
b) Anteile oder Aktien an anderen
Publikums- oder Spezial-AlF, die nahezu
ausschließlich die oben genannten
Vermögensgegenstände erwerben;
c) Geldmarktinstrumente gem. § 194
KAGB;
d) Bankguthaben gem. § 195 KAGB.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung können auch EU-
Spezial-AlF und ausländische Spezial- AIF
sein, die mit den in Absatz 2 genannten
inländischen Spezial-AlF vergleichbar sind.
(4) Die Gesellschaft darf sich an den von ihr
verwalteten Investmentvermögen sowie
sonstigen Unternehmen beteiligen oder
Unternehmen gründen, wenn der
Geschäftszeck des sonstigen
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(5) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-,
Tochter- und Schwesterunternehmen
Gelddarlehen für eigene Rechnung
gewähren.
(6) Die Gesellschaft kann im In- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten
oder erwerben.
(7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen. |
a)
23.08.2024
Gastgeb |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Seiler, Daniel, Achern, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Pfleger, Kerstin, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
03.04.2024
Melzer |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Neueinfügung
des § 9a (Aufsichtsrat) beschlossen. |
a)
27.12.2023
Gastgeb |