Die LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus Pullach ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 204580 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.01.1998 hat die LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort mindestens dreimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren, aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; bb) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien; cc) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von lit. bb) genutzt wird; dd) Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile; ee) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; ff) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V. m. §261 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4und 8 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; soweit diese Gesellschaften Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB erwerben dürfen, ist diese beschränkt auf Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 4 KAGB; gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; hh) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen bezogen auf die nach lit. a) aa) bis gg) verwalteten Vermögensgegenstände unterliegt; ii) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgäbe der §§ 285 bis 292 i.V. m. den §§ 273 bis 277, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen bezogen auf die nach lit. a) aa) bis gg) verwalteten Vermögensgegenstände unterliegt; jj) zu Liquiditätszwecken Vermögensgegenstände gemäß §§193 bis §195 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 273ff-, 285f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in die in vorstehenden lit. a) genannten Vermögensgegenstände, unmittelbar oder mittelbar über Beteiligungen investieren; c) EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit. b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt und d) ausländische AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit. b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch für Rechnung geschlossener Publikums-AIF gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. 3. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1KAGB, b) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB), d) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- lnvestmentvermögen und ausländischen AIF für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB), e) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB), f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen (§ 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB) und g) sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den in vorstehendem Absatz (2) und mit den in diesem Absatz (3) genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000.000,00 EUR. Die LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH weist zur Zeit elf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).