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c)
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-AIF oder
ausländischen AIF (kollektive
Vermögensverwaltung).
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende
Investmentvermögen:
a) Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren,
aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland;
bb) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien;
cc) Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von lit.
bb) genutzt wird;
dd) Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand-
und -ersatzteile;
ee) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
ff) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V. m. §261
Abs. 2 Nr. 1, 3, 4und 8 KAGB, sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
soweit diese Gesellschaften Infrastruktur
gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB erwerben
dürfen, ist diese beschränkt auf
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
2 Nr. 3 und 4 KAGB;
gg) Beteiligungen an Unternehmen, die
nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind;
hh) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
bezogen auf die nach lit. a) aa) bis gg)
verwalteten Vermögensgegenstände
unterliegt;
ii) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgäbe der
§§ 285 bis 292 i.V. m. den §§ 273 bis 277,
der §§ 337 und 338 KAGB oder an
geschlossenen EU-Spezial-AIF oder
ausländischen geschlossenen Spezial-AIF,
deren Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen bezogen auf die nach lit. a)
aa) bis gg) verwalteten
Vermögensgegenstände unterliegt;
jj) zu Liquiditätszwecken
Vermögensgegenstände gemäß §§193 bis
§195 KAGB.
b) Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 273ff-, 285f. KAGB, die nach
ihren Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in die in vorstehenden lit. a)
genannten Vermögensgegenstände,
unmittelbar oder mittelbar über
Beteiligungen investieren;
c) EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a)
und lit. b) vergleichbaren Anforderungen
unterliegt und
d) ausländische AIF, deren Anlagepolitik
jeweils lit. a) und lit. b) vergleichbaren
Anforderungen unterliegt.
Die Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines
inländischen geschlossenen Spezial-AIF
gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch für
Rechnung geschlossener Publikums-AIF
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren.
3. Daneben betreibt die Gesellschaft
folgende Dienst- und
Nebendienstleistungen:
a) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie
Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr.
1KAGB,
b) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere mit Ent-
scheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20
Abs. 3 Nr. 2 KAGB,
c) die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes (§ 20 Abs. 3
Nr. 3 KAGB),
d) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
lnvestmentvermögen und ausländischen
AIF für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB),
e) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung
gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB),
f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen (§ 20 Abs. 3 Nr. 6
KAGB) und
g) sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20
Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den in vorstehendem
Absatz (2) und mit den in diesem Absatz
(3) genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind. |
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b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
von Dobschütz, Alexander, München,
* ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Ohler, Annette, Höhenkirchen-Siegertsbrunn,
* ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2025 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand. |
a)
08.05.2025
Prell |
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Prokura erloschen:
Oellerer, Martin, Anzing, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Nestler, Stefanie, Oberhaching, * ‒.‒.‒‒
Erl, Mathias, Wolfratshausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.04.2025
Kern |