| 21 |
c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts we-
gen berichtigt und wird wie
folgt berichtigt eingetragen:
1. Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittel-
bar gemeinnützige und mildtä-
tige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung
(AO).
2. Zweck des Unternehmens
ist die Förderung der Jugend-
hilfe, Hilfe für Behinderte, des
Wohlfahrtswesens, der Erzie-
hung, Volks- und Berufsbildung
(§ 52 AO). Die Gesellschaft
richtet ihre Tätigkeit zudem
darauf, Personen selbstlos zu
unterstützen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind
(mildtätige Zwecke gem. § 53
AO).
Der Satzungszweck wird ver-
wirklicht insbesondere durch:
- Unterstützung, Betreuung und
Erziehung von Kindern und Ju-
gendlichen mit Benachteiligun-
gen, Behinderungen und be-
sonderen Bedürfnissen inner-
halb und außerhalb von Institu-
tionen und Einrichtungen, wie
Schulen, Kindertagesstätten
und Heimen sowie im häusli-
chen Umfeld und Freizeitbe-
reich,
- die Durchführung von kulturel-
len und integrativen Maßnah-
men,
- Informationsveranstaltungen
und Beratungen,
- Durchführung von Projekten
zur Berufsvorbereitung, Per-
sönlichkeitsentwicklung und
Lebenswegplanung für Kinder
und Jugendliche mit Benach-
teiligungen, Behinderungen
und besonderen Bedürfnissen
- Angebote der Tagesbetreu-
ung und ergänzender Betreu-
ung für Kinder und Jugendliche
mit Benachteiligungen, Behin-
derungen und besonderen Be-
dürfnissen
- Durchführung von erzieheri-
schen und kulturellen Projek-
ten und Freizeitgestaltungen
zur Integration und Förderung
der Jugend
- Förderung, Begleitung und Be-
treuung von Kindern und Ju-
gendlichen im Unterricht, am
Ausbildungs- und Arbeitsplatz
und im häuslichen Umfeld so-
wie im Rahmen von anderen In-
klusionsprojekten
3. Die Gesellschaft verwirklicht
ihre steuerbegünstigten Zwe-
cke ferner insbesondere un-
ter Einbeziehung von Koope-
rationsleistungen von ande-
ren steuerbegünstigten Kör-
perschaften des Konzernver-
bunds/Unternehmensverbund
Lebenshilfe Berlin e. V. und
dessen Beteiligungsgesell-
schaften im Sinne von § 57
Abs. 3 AO und zwar durch Ge-
schäftsführungsleistungen,
Managementdienstleistun-
gen, Verwaltungsdienstleis-
tungen, Compliance, Gestel-
lung von Sachmitteln, Unter-
nehmenskommunikation, Un-
ternehmensentwicklung, Nut-
zungsüberlassung von Immo-
bilien, Bildungsleistungen und
weitere Unterstützungsleistun-
gen vom Verbund des Lebens-
hilfe Berlin e.V. und dessen Be-
teiligungsgesellschaften.
4. Die zum Verbund des Le-
benshilfe Berlin e.V. gehören-
den Unternehmen als Koope-
rationspartner sowie die ein-
zelnen Kooperationsleistun-
gen einschließlich deren Auf-
nahme und Beendigung sind
dem zuständigen Finanzamt
im Rahmen der Jahressteuer-
erklärung in Form einer konkre-
ten Leistungsübersicht sowie
einer Übersicht über die einzel-
nen Kooperationspartner zu
übermitteln.
5. Die Gesellschaft ist selbst-
los tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftli-
che Zwecke.
6. Sie darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigen.
7. Mittel der Gesellschaft dür-
fen nur für die satzungsgemä-
ßen Zwecke verwendet wer-
den.
8. Die Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und in
ihrer Eigenschaft als Gesell-
schafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Sie er-
halten bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung der Körper-
schaft oder bei Wegfall steu-
erbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Ka-
pitalanteile und den gemeinen
Wert ihrer geleisteten Sachein-
lagen zurück. |
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a)
11.08.2025
Dr. Dr. Schulte |
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c)
1. Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittel-
bar gemeinnützige und mildtä-
tige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung
(AO).
2. Zweck des Unternehmens
ist die Förderung der Jugend-
hilfe, Hilfe für Behinderte, des
Wohlfahrtswesens, der Erzie-
hung, Volks- und Berufsbildung
(§ 52 AO). Die Gesellschaft
richtet ihre Tätigkeit zudem
darauf, Personen selbstlos zu
unterstützen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind
(mildtätige Zwecke gem. § 53
AO).
Der Satzungszweck wird ver-
wirklicht insbesondere durch:
- Unterstützung, Betreuung und
Erziehung von Kindern und Ju-
gendlichen mit Benachteiligun-
gen, Behinderungen und be-
sonderen Bedürfnissen inner-
halb und außerhalb von Institu-
tionen und Einrichtungen, wie
Schuten, Kindertagesstätten
und Heimen sowie im häusli-
chen Umfeld und Freizeitbe-
reich,
- die Durchführung von kulturel-
len und integrativen Maßnah-
men,
- Informationsveranstattungen
und Beratungen,
- Durchführung von Projekten
zur Berufsvorbereitung, Per-
sönlichkeitsentwicklung und
Lebenswegplanung für Kinder
und Jugendliche mit Benach-
teiligungen, Behinderungen
und besonderen Bedürfnissen
- Angebote der Tagesbetreu-
ung und ergänzender Betreu-
ung für Kinder und Jugendliche
mit Benachteiligungen, Behin-
derungen und besonderen Be-
dürfnissen
- Durchführung von erzieheri-
schen und kulturellen Projek-
ten und Freizeitgestaltungen
zur Integration und Förderung
der Jugend
- Förderung, Begleitung und Be-
treuung von Kindern und Ju-
gendlichen im Unterricht, am
Ausbildungs- und Arbeitsplatz
und im häuslichen Umfeld so-
wie im Rahmen von anderen In-
klusionsprojekten
3. Die Gesellschaft verwirklicht
ihre steuerbegünstigten Zwe-
cke ferner insbesondere un-
ter Einbeziehung von Koope-
rationsleistungen von ande-
ren steuerbegünstigten Kör-
perschaften des Konzernver-
bunds/Unternehmensverbund
Lebenshilfe Berlin e. V. und
dessen Beteiligungsgesell-
schaften im Sinne von § 57
Abs. 3 AO und zwar durch Ge-
schäftsführungsleistungen,
Managementdienstleistun-
gen, Verwaltungsdienstleis-
tungen, Compliance, Gestel-
lung von Sachmitteln, Unter-
nehmenskommunikation, Un-
ternehmensentwicklung, Nut-
zungsüberlassung von Immo-
bilien, Bildungsleistungen und
weitere Unterstützungsleistun-
gen vom Verbund des Lebens-
hilfe Berlin e.V. und dessen Be-
teiligungsgesellschaften.
4. Die zum Verbund des Le-
benshilfe Berlin e.V. gehören-
den Unternehmen als Koope-
rationspartner sowie die ein-
zelnen Kooperationsleistun-
gen einschließlich deren Auf-
nahme und Beendigung sind
dem zuständigen Finanzamt
im Rahmen der Jahressteuer-
erklärung in Form einer konkre-
ten Leistungsübersicht sowie
einer Übersicht über die einzel-
nen Kooperationspartner zu
übermitteln.
5. Die Gesellschaft ist selbst-
los tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftli-
che Zwecke.
6. Sie darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigen.
7. Mittel der Gesellschaft dür-
fen nur für die satzungsgemä-
ßen Zwecke verwendet wer-
den.
8. Die Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und in
ihrer Eigenschaft als Gesell-
schafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Sie er-
halten bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung der Körper-
schaft oder bei Wegfall steu-
erbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Ka-
pitalanteile und den gemeinen
Wert ihrer geleisteten Sachein-
lagen zurück. |
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a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
16.07.2025 ist der Gesell-
schaftsvertrag geändert in § 2
(Gegenstand). |
a)
07.08.2025
Dr. Dr. Schulte |
| 19 |
b)
Geschäftsanschrift:
Böttgerstraße 21, 13357 Berlin |
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a)
13.05.2025
Wolschke |
| 18 |
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige und mildtätige Zwe-
cke im Sinne des Abschnitts -
Steuerbegünstigte Zwecke - der
Abgabenordnung (AO).
2. Zweck des Unternehmens ist
die Förderung der Jugendhilfe,
Hilfe für Behinderte, des Wohl-
fahrtswesens, der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung (§ 52
AO). Die Gesellschaft richtet ihre
Tätigkeit vorrangig darauf, Perso-
nen selbstlos zu unterstützen, die
infolge ihres körperlichen, geis-
tigen oder seelischen Zustands
auf die Hilfe anderer angewiesen
sind (mildtätige Zwecke gem. §
53 AO).
Der Satzungszweck wird verwirk-
licht insbesondere durch:
- Unterstützung, Betreuung und
Erziehung von Kindern und Ju-
gendlichen mit Benachteiligun-
gen, Behinderungen und beson-
deren Bedürfnissen innerhalb und
außerhalb von Institutionen und
Einrichtungen, wie Schulen, Kin-
dertagesstätten und Heimen sowie
im häuslichen Umfeld und Frei-
zeitbereich,
- die Durchführung von kulturel-
len und integrativen Maßnahmen,
- Informationsveranstaltungen und
Beratungen,
- Durchführung von Projekten zur
Berufsvorbereitung, Persönlich-
keitsentwicklung und Lebensweg-
planung für Kinder und Jugend-
liche mit Benachteiligungen, Be-
hinderungen und besonderen Be-
dürfnissen
- Angebote der Tagesbetreuung
und ergänzender Betreuung für
Kinder und Jugendliche mit Be-
nachteiligungen, Behinderungen
und besonderen Bedürfnissen
- Durchführung von erzieheri-
schen und kulturellen Projekten
und Freizeitgestaltungen zur Inte-
gration und Förderung der Jugend
- Förderung, Begleitung und Be-
treuung von Kindern und Jugend-
lichen im Unterricht, am Ausbil-
dungs- und Arbeitsplatz und im
häuslichen Umfeld sowie im Rah-
men von anderen Inklusionspro-
jekten
3. Zur Erfüllung ihres Satzungs-
zwecks arbeitet die Gesellschaft
darüber hinaus planmäßig und
dauerhaft im Sinne des § 57 Ab-
satz 3 AO mit anderen steuerbe-
günstigten Gesellschaften des Le-
benshilfe Berlin Verbundes sowie
mit dem Lebenshilfe e.V. Landes-
verband Berlin zusammen.
Dazu bezieht die Gesellschaft im
Unternehmensverbund Koopera-
tionsleistungen im Sinne des § 57
Absatz 3 AO von der Lebenshilfe
gGmbH, der Lebenshilfe Bildung
gGmbH und dem Lebenshilfe e.V.
Landesverband Berlin, nämlich
- Geschäftsführungs- und Ma-
nagementleistungen,
- Nutzungsüberlassung von Im-
mobilien,
- Gestellung von Sachmitteln,
- Verwaltungsdienstleistungen in-
klusive Buchhaltung und Control-
ling,
- Leistungen im Rahmen der Un-
ternehmenskommunikation und
Unternehmensentwicklung,
- Bildungsleistungen.
4. Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig; sie verfolgt nicht in erster Li-
nie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Sie darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigen.
6. Mittel der Gesellschaft dür-
fen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden.
7. Die Gesellschafter dürfen kei-
ne Gewinnanteile und in ihrer Ei-
genschaft als Gesellschafter auch
keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten.
Sie erhalten bei ihrem Ausschei-
den oder bei Auflösung der Kör-
perschaft oder bei Wegfall steuer-
begünstigter Zwecke nicht mehr
als ihre eingezahlten Kapitalantei-
le und den gemeinen Wert ihrer
geleisteten Sacheinlagen zurück. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 14.12.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 2 (Zweck und Gegenstand
des Unternehmens). |
a)
21.12.2022
Dr. Dr. Schulte |