6 |
c)
(l) Zweck der Gesellschaft ist
Behindertenhilfe mit dem Ziel der
beruflichen und sozialen Integration von
Schwerbehinderten durch die
Beschäftigung von Menschen, welche
Patienten oder Betreute in
Behinderteneinrichtungen sind oder waren
und infolge ihrer Behinderung in der Regel
keine Möglichkeit haben, andere
Arbeitsplätze zu finden.
(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der
Behindertenhilfe. Dieser Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch
folgende Aufgaben:
a)Herstellung und Vertrieb von
Büromaterialien unter Einschluss der
Erbringung von Druckerzeugnissen;
b)Erledigung von Schreibaufträgen;
c)Durchführung von EDV-Arbeiten;
d)Bearbeitung von Archiv-Material;
e)Durchführung von Leasing-Geschäften;
f)alle sonstigen Arbeiten, bei denen
Behinderte eingesetzt werden können.
Die Gesellschaft bietet den
schwerbehinderten Menschen
Beschäftigung und arbeitsbegleitende
Betreuung an. Soweit erforderlich, auch
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
oder die Gelegenheit zur Teilnahme an
entsprechenden außerbetrieblichen
Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung
in einen Betrieb oder einer Dienststelle auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie
geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung
auf eine Beschäftigung in einem
Integrationsprojekt.
Darüber hinaus wird der Satzungszweck
verwirklicht durch das planmäßige und
arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen
Körperschaften, welche die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung
dieses Zusammenwirkens arbeitet die
Körperschaft arbeitsteilig zusammen mit
a)dem LICHTENAU e.V. Orthopädische
Klinik und Rehabilitationszentrum der
Diakonie mit Sitz in Hessisch Lichtenau, der
Räumlichkeiten an die Körperschaft zwecks
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
überlässt sowie die nachstehend näher
bezeichneten Dienst- und
Verwaltungsleistungen gegenüber der
Körperschaft erbringt:
aa.Allgemeine Verwaltungs- und
Geschäftsführungsleistungen (z.B.
Personalwirtschaft, Buchhaltung,
Finanzwirtschaft, Sekretariatsarbeiten,
Versicherungen, Leistungsabrechnung,
Telefonzentrale, Öffentlichkeitsarbeit)
ba.Hauswirtschaftliche Leistungen und
Hausmeisterdienst
ca.Reinigungs- und Küchenleistungen
da.Leistungen im Bereich Technik und
Medizintechnik
ea.Arbeitsmedizinische und
betriebsärztliche Leistungen sowie
Leistungen im betrieblichen
Gesundheitsmanagement
fa.Controlling
ga.IT- und EDV-Leistungen
ha.Qualitätsmanagement sowie
ia.sonstige damit in Zusammenhang
stehende Leistungen.
b)der LISA LICHTENAU-Service-Agentur
GmbH mit Sitz in Hessisch Lichtenau,
welche Personalgestellungsleistungen, z.B.
im Bereich Pflege, Gebäudereinigung und
Gebäudetechnik, hauswirtschaftliche
Versorgung, Transport- und
Beförderungsdienste,
Verwaltungsdienstleistungen,
Materialversorgung und Sekretariats- und
Schreibdienste, gegenüber der
Körperschaft erbringt.
Das planmäßige und arbeitsteilige
Zusammenwirken im vorstehenden Sinne
erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die Gesellschaft ihren
Tätigkeitsschwerpunkt allein auf die
Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen
Aufgaben ausrichten möchte und zudem
die vorstehend bezeichneten Dienst- und
Verwaltungsleistungen mit eigenen
Ressourcen nicht so effizient und
professionell erbringen kann; insoweit trägt
das arbeitsteilige und koordinierte
Zusammenwirken mit dem LICHTENAU
e.V., mit der LISA LICHTENAU-Service-
Agentur GmbH sowie mit der
Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau
gGmbH maßgeblich dazu bei, dass die
Gesellschaft die Behindertenhilfe
zielgerichteter und nachhaltiger fördern
kann.
(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten; § 58 Nr. 1 Abgabenordnung bleibt
hiervon unberührt. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(6) Bei Auflösung oder Aufhebung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Gesellschaft an den
LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und
Rehabilitationszentrum der Diakonie, der es
ausschließlich und unmittelbar für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat. |
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Noll, Mario, Witzenhausen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit)
beschlossen. Der § 3 (Gemeinnützigkeit) wurde gestrichen,
die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen
angepasst.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wurden
weiterhin geändert die §§ 4 (Stammkapital), 5 (Vertretung und
Geschäftsführung), 6 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), 8
(Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Jahresabschluss) und 11
(Schlussbestimmungen). Der ursprüngliche § 13 (Heimfall-
Anspruch) wurde gestrichen. |
a)
29.12.2022
Söhngen
b)
Fall 9 |
1 |
a)
LICHTBLICK Berufliche Integration
Behinderter Gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
b)
Hessisch Lichtenau
c)
Zweck der Gesellschaft ist Behindertenhilfe
mit dem Ziel der beruflichen und sozialen
Integration von Schwerbehinderten durch
die Beschäftigung von Menschen, welche
Patienten oder Betreute in
Behinderteneinrichtungen sind oder waren
und infolge ihrer Behinderung in der Regel
keine Möglichkeit haben andere
Arbeitsplätze zu finden.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Diesen Zweck verfolgt die Gesellschaft
insbesondere durch folgende Aufgaben:
aa) Herstellung und Vertrieb von
Büromaterialien unter Einschluß der
Erbringung von Druckerzeugnissen;
bb) Erledigung von Schreibaufträgen;
cc) Durchführung von EDV-Arbeiten;
dd) Bearbeitung von Archiv-Materialien;
ee) Alle sonstigen Arbeiten, bei denen
Behinderte eingesetzt werden können. |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dittmar, Karl-Georg, Verwaltungsdirektor,
Hessisch Lichtenau
einzelvertretungsberechtigt; |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.01.1992 zuletzt geändert am
27.02.1992 |
a)
24.05.2004
Drescher
b)
Tag der ersten
Eintragung: 29.04.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 16 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 20
Sonderband |