Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bader, Thomas, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.10.2025
Daub |
HRB 11844: LMV Holding GmbH, Attendorn, St.-Ursula-Straße 24, 57439 Attendorn. Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Thomas, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Viegener, Laura Marie, Attendorn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11844: LMV Holding GmbH, Attendorn, St.-Ursula-Straße 24, 57439 Attendorn. Die Gesellschafterversammlung vom 13. Dezember 2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000.000,00 EUR auf nunmehr 21.525.000,00 EUR und die Änderung von § 3 (Stammkapital, Einlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 21.525.000,00 EUR.
HRB 11844: LMV Holding GmbH, Attendorn, St.-Ursula-Straße 24, 57439 Attendorn. Die Abspaltung wurde am 30. August 2019 auf dem Registerblatt der HBV Equity GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg - HRB 14703) eingetragen.
HRB 11844: LMV Holding GmbH, Attendorn, St.-Ursula-Straße 24, 57439 Attendorn. Die Gesellschaft hat durch Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 21. August 2019 Teile des Vermögens (Kommanditanteil an der LHBV Equity GmbH & Co. KG mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg - HRA 5932) und Bankguthaben) der HBV Equity GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg - HRB 14703) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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