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a)
LOGISTOS Treuhand- und
Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Döbeln
c)
sind ausschließlich die für die
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten.
Gesellschafter dürfen ausschließlich in der
Gesellschaft tätige Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte,
vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer
und Personen sein, deren Tätigkeit als
Geschäftsführer nach § 50 III StBerG von
der zuständigen obersten Landesbehörde
genehmigt worden ist. Die Gesellschafter
haben ihre Berufsverschwiegenheit auch in
ihrer Stellung als Gesellschafter zu
beachten. |
100.000,00
DEM |
a)
Zu Geschäftsführern bestellt werden können nur
Angehörige der § 2 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages genannten
Berufsgruppen. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Als
allein- bzw. einzelvertretungsberechtigten und -
geschäftsführungsbefugten Geschäftsführer ist
zumindest ein Steuerberater zu bestellen.
Daneben können Personen, die zu den anderen in
§ 2 Abs. 1 dieses Vertrages genannten
Berufsgruppen gehören, zum Geschäftsführer
bestellt werden. Geschäftsführer, die nicht
zugleich Steuerberater sind, können die
Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem
weiteren Geschäftsführer, der zugleich
Steuerberater ist, vertreten. Dies gilt sinngemäß
auch für Prokuristen.
Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht
Steuerberatersind, darf die Zahl der
Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht
übersteigen. Mindestens ein geschäftsführender
Steuerberater muß seine berufliche
Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben.
Durch Beschluß der Gesellschaft können
Geschäftsführer von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Lasarowice, Josef, Steuerberater, Chemnitz
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.06.1993 zuletzt geändert am
11.10.1994 |
a)
22.04.2002
Schumann
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
93-102 SB. |