Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Richter, Horst, Hannover, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.01.2023
Bartels |
HRB 52169: LOOK//one GmbH, Hannover, Pelikanplatz 15, 30177 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Matthias, Dipl.-Grafik- Designer, Hannover.
HRB 52169:LOOK//one GmbH, Hannover, Pelikanplatz 15, 30177 Hannover.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Hoffmann, Matthias, Dipl.-Grafik- Designer, Hannover; Lasser, Thomas, Kaufmann und Kommunikationswirt, Hannover; Richter, Horst, Dipl.-Grafik- Designer, Hannover, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 52169:LOOK//one GmbH, Hannover, Pelikanplatz 15, 30177 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2015 mit der LOOK!72 Digitale GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 205190) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 52169:LOOK! Werbeagentur GmbH, Hannover, Pelikanplatz 15, 30177 Hannover.Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital), § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 25.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der LOOK!72 Digitale GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 205190), die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: LOOK//one GmbH. Die Beratung für und die Entwicklung, Gestaltung und Produktion von analogen und digitalen Medien jeder Art, der technische Betrieb netzgeschützter Infrastruktur und Hosting von Digitalangeboten. Handel mit Werbemitteln sowie Hard- und Software. 51.700,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Pfannenschmidt, Jens, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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