Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 5 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
Der Handel, Vertrieb und Service von
Personalcomputersystemen, sowie die
Entwicklung von Soft- und Hardware aller
Art. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Insbesondere wurden § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
und § 6 (Vertretung) geändert. |
a)
29.12.2025
Hillenbrand |
LPC Computersysteme GmbH, Linkenheim-Hochstetten, Gewerbering 1, 76351 Linkenheim-Hochstetten. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "LPC Leasing GmbH & Co. KG", Linkenheim-Hochstetten (Amtsgericht Mannheim HRA 105016) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LPC Computersysteme GmbH, Linkenheim-Hochstetten, Gewerbering 1, 76351 Linkenheim-Hochstetten. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 mit Ergänzung vom 11.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "LPC Leasing GmbH & Co. KG", Linkenheim-Hochstetten (Amtsgericht Mannheim HRA 105016) auf 102.000,00 EUR erhöht.
LPC Personalcomputersysteme Vertrieb und Service GmbH, Linkenheim-Hochstetten, Gewerbering 1, 76351 Linkenheim-Hochstetten.Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 8 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) und § 9 (Beschlußfassung) beschlossen. Firma geändert; nun: LPC Computersysteme GmbH. Geschäftsanschrift: Gewerbering 1, 76351 Linkenheim-Hochstetten.