Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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c)
Kommanditist:
Luxcara Projekt GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB
120209), Haftsumme: 1.000,00 EUR. |
a)
07.02.2024
Damm
b)
Kommanditist/en mit der
Bezeichnung Haftsumme
gemäß Artikel 89 Absatz
2 EGHGB von Amts
wegen neu vorgetragen. |
6 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Poststraße 15, 20354 Hamburg |
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a)
06.02.2024
Windeggis |
HRA 113223: LUX 12 Meuro II GmbH & Co. KG, Hamburg, Große Johannisstraße 19, 20457 Hamburg. Geschäftsanschrift: Große Bleichen 31, Kaufmannshaus, 20354 Hamburg.
LUX 12 Meuro II GmbH & Co. KG, Hamburg, Große Johannisstraße 19, 20457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Luxcara Projekt Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 120329). Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Luxcara Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 114267).
LUX 12 Meuro II GmbH & Co. KG, Hamburg, Große Johannisstraße 19, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.01.2012 und der Gesellschafterversammlung der Solar Meuro II GmbH & Co. KG vom 10.01.2012 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Solar Meuro II GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 114156) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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