Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
10 |
|
|
b)
Änderung zu Nr. 2:
Wohnortwechsel
Geschäftsführer:
Holmes, Frank, * ‒.‒.‒‒,
Bremen
mit der Befugnis die Gesell-
schaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäf-
te mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen |
|
|
a)
09.04.2025
Schiffers |
HRB 20239 HB: LWLcom GmbH, Bremen, Ladestraße 35 a, 28197 Bremen. Prokura: 5. Müller, Christoph, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 20239 HB: LWLcom GmbH, Bremen, Ladestraße 35 a, 28197 Bremen. Prokura: 3. Dettmann, Mirko, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Frerichs, Simon, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 20239 HB: LWLcom GmbH, Bremen, Ladestraße 35 a, 28197 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Fremaks GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 31381 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 20239 HB: LWLcom GmbH, Bremen, Ladestraße 35 a, 28197 Bremen. Prokura: 2. Burs, Andrea, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Einzelprokura.
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