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Landesbank Baden-Württemberg, Mainz (HRA 40687)

Firmendaten

Anschrift
Rheinallee 86
55120 Mainz
Frühere Anschriften: 3
Am Hauptbahnhof 2, 55098 Mainz
Große Bleiche 54-56, 55098 Mainz
Große Bleiche 54, 55116 Mainz
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 40687
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Landesbank Baden-Württemberg aus Mainz ist im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRA 40687 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Landesbank Baden-Württemberg ihren Standort mindestens dreimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. 2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. 3. Die Landesbank ist Universalbank und internationale Geschäftsbank. 4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. 5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. 6. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. 7. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. 8. Die Landesbank hat eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Baden-Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet. Die BW-Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW-Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 06.07.2005 beschlossene Statut der BW-Bank geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen. 9. Die Landesbank hat eine rechtlich undelbstsändige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Berlin Hyp errichtet. Die Berlin Hyp übernimmt das Geschäftsfeld der gewerblichen Immobilienfinanzierung der Landesbank und der bisherigen Berlin Hyp AG als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte der Berlin Hyp berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der Berlin Hyp werden durch das von der Hauptversammlung am 12.05.2025 beschlossene Statut der Berlin Hyp geregelt. Änderungen des Statuts werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.' Die Landesbank Baden-Württemberg weist zur Zeit sieben Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.09.2025)

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Registermeldungen 40

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
38 b)
Errichtet:
Zweigniederlassung mit abweichender Firma
Berlin Hyp unselbstständige Anstalt der
Landesbank Baden-Württemberg, 10787 Berlin
c)
geändert, jetzt:
1. Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit.
Sie kann alle Arten von Bank- und
Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben
sowie alle sonstigen Geschäfte, die der
Landesbank dienen.
2. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im
Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für
die Bevölkerung, die Wirtschaft und die
öffentliche Hand unter Berücksichtigung der
Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren
öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch
bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
soziale, ökologische, kulturelle und sonstige
gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen.
3. Die Landesbank ist Universalbank und
internationale Geschäftsbank.
4. Die Landesbank ist auch die Zentralbank
der Sparkassen in Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen;
zusammen mit den Verbundunternehmen der
Sparkassen fördert und unterstützt sie die
Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im
Markt.
5. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der
Landeshauptstadt Stuttgart auch die
Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender
Anwendung des § 6 Abs. 1 des
Sparkassengesetzes.
6. Die Landesbank ist auch Hausbank des
Landes und der Stadt.
7. Die Landesbank kann rechtlich
unselbstständige Anstalten des öffentlichen
Rechts errichten, sich an Unternehmen
beteiligen und Verbänden als Mitglied
beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von
Kreditinstituten des öffentlichen Rechts
beteiligen und bei solchen Instituten
Gewährträger oder Träger sein.
8. Die Landesbank hat eine rechtlich
unselbstständige Anstalt des öffentlichen
Rechts mit der Bezeichnung Baden-
Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet.
Die BW-Bank übernimmt für Baden-
Württemberg die Geschäftsfelder des Privat-
und Unternehmenskundengeschäfts der
Landesbank und der bisherigen Baden-
Württembergische Bank Aktiengesellschaft
mit einem besonderen Fokus auf das
Mittelstandsgeschäft als operativ
selbstständige Einheit innerhalb der
Landesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet
der Landeshauptstadt Stuttgart für die
Landesbank auch die der Landesbank nach
Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben einer
Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen
Aufgaben wird die BW-Bank als
Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von
Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften
betreiben. Sämtliche Erklärungen und
Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen
und verpflichten die Landesbank. Die
Aufgaben und Organisation der BW-Bank
werden durch das von der
Trägerversammlung am 06.07.2005
beschlossene Statut der BW-Bank geregelt.
Änderungen des Statuts werden von der
Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs.
2 Nr. 5 LBWG beschlossen.
9. Die Landesbank hat eine rechtlich
undelbstsändige Anstalt des öffentlichen
Rechts mit der Bezeichnung Berlin Hyp
errichtet. Die Berlin Hyp übernimmt das
Geschäftsfeld der gewerblichen
Immobilienfinanzierung der Landesbank und
der bisherigen Berlin Hyp AG als operativ
selbstständige Einheit innerhalb der
Landesbank. Sämtliche Erklärungen und
Rechtsgeschäfte der Berlin Hyp berechtigen
und verpflichten die Landesbank. Die
Aufgaben und Organisation der Berlin Hyp
werden durch das von der Hauptversammlung
am 12.05.2025 beschlossene Statut der Berlin
Hyp geregelt. Änderungen des Statuts werden
von der Hauptversammlung als Satzung nach
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.
a)
Die Hauptversammlung vom 12.05.2025 hat eine Änderung der
Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 9 (Aufgaben) sowie die
Errichtung des Statuts der Berlin Hyp mit Wirkung vom
26.07.2025 beschlossen.
a)
08.09.2025
Bez
b)
Fall 42
37 b)
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des
übertragenden Rechtsträgers am 01.08.2025 wirksam geworden.
a)
21.08.2025
Bez
b)
Fall 44
36 b)
Vorstand:
Klaus, Sascha, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Schönenberger, Thorsten, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
a)
13.08.2025
Bez
b)
Fall 43
35 b)
Die rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Landesbank
Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) hat nach
Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom
24.06.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Hauptversammlung vom 12.05.2025 und der Hauptversammlung
der Berlin Hyp AG (übertragender Rechtsträger) vom 16.05.2025
das gesamte Vermögen mit Ausnahme der im
Abspaltungsvertrag genannten Gegenstände der Berlin Hyp AG
mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 56530 B) als
Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung gemäß
§ 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und 6 des
Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg
übernommen (Abspaltung zur Aufnahme).
Auf die dem Registergericht eingereichten Unterlagen wird Bezug
genommen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-
Württemberg hat am 08.05.2025 der Abspaltung zugestimmt.
Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des
übertragenden Rechtsträgers.
a)
24.07.2025
Groß
b)
Fall 41
34 b)
Bestellt als:
Vorstand:
Kipp, Dirk, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Ricken, Christian, Bad Homburg, * ‒.‒.‒‒
a)
03.07.2024
Schuberth
b)
Fall 39
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Historie 24

13.08.2025
Entscheideränderung
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sascha Klaus
Vorstand

03.07.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Ricken
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dirk Kipp
Vorstand

09.01.2024
Adressänderung

Alte Anschrift:
Am Hauptbahnhof 2
55098 Mainz

Neue Anschrift:
Rheinallee 86
55120 Mainz

Entscheideränderung

Austritt
Herr Karl-Manfred Lochner
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Joachim Erdle
Vorstand

13.01.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Götz
Vorstand

25.01.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Volker Wirth
Vorstand

Entscheideränderung
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Stefanie Münz
Vorstand

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